Allergen Gluten

Gluten

Das in vielen Getreidesorten vorkommende Klebereiweiß Gluten gehört zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen. Bei Zöliakiepatienten verursacht Gluten eine chronische Erkrankung der Dünndarmschleimhaut, lebenslang bestehen bleibt und derzeit nicht ursächlich behandelt werden kann. Personen, die an einer fachärztlich diagnostizierten Zöliakie leiden, sind deshalb auf entsprechend glutenfreie oder glutenarme Lebensmittel angewiesen.

Rechtslage

Im Gegensatz zu allen anderen Lebensmittelallergenen ist die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit Unverträglichkeiten geeignet sind, gesetzlich geregelt. Im Rahmen der EG-Verordnung 41/2009 vom 20. Januar 2009 wurden erstmalig Schwellenwerte zur Regelung der Kennzeichnung des Allergens Gluten in Lebensmitteln gesetzlich festgelegt. Als „glutenfrei“ dürfen Lebensmittel nur bis zu einem Glutengehalt von maximal 20 ppm bezeichnet werden. Die Auslobung „sehr geringer Glutengehalt“ ist getreidehaltigen Produkten vorbehalten, die zur Reduzierung des Glutengehalts auf spezielle Weise verarbeitet wurden und einen Glutengehalt von 100 ppm nicht überschreiten.

Zöliakie

Bei der Zöliakie handelt es sich um eine chronische Erkrankung des Dünndarms, die sich bei genetisch vorbelasteten Personen manifestieren kann. Auslöser ist eine fehlgerichtete Immunantwort auf das Klebereiweiß Gluten und verwandte Proteine, die in bestimmten Getreidesorten wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel enthalten sind. Die dadurch entstehende Schädigung der Darmschleimhaut kann zur verminderten Aufnahme von Nährstoffen (Malabsorption) und zu entsprechenden Folgeerkrankungen führen. Die Zöliakie kann sich in jedem Lebensalter mit verschiedensten Symptomen und Zeichen manifestieren oder auch ganz symptomlos bleiben.

Menschen, die eine Zöliakie bei sich vermuten, sollten dies von einem Arzt/ einer Ärztin mit entsprechender Weiterbildung (Gastroenterologie) abklären lassen.

Weitergehende Informationen