Hochwasser 2013 in Bayern

Durch die Überschwemmungen bei Hochwasser können auch Lebens- und Futtermittel betroffen sein. Um auch in diesen Bereichen weiterhin die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit garantieren zu können, hat das LGL daher beim Hochwasser 2013 in enger Abstimmung mit den von Überschwemmungen betroffenen Kreisverwaltungsbehörden ein risikoorientiertes Untersuchungsprogramm durchgeführt. Wie schon 1999 waren vor allem Kontaminationen mit Mineralöl zu erwarten, aber auch mikrobielle Verunreinigungen waren nicht auszuschließen. Die Untersuchungsergebnisse von Lebensmitteln aus Gebieten des Hochwassers 2013 ergaben jedoch keine nachweisbaren Beeinträchtigungen durch die Hochwassersituation. Es wurden Pflanzenschutzmittelrückstände, Schwermetallrückständen, Rückstände von Mineralölkohlenwasserstoffen sowie Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen analysiert. Auch bei Futtermitteln konnten keine kritischen Rückstände von Mineralölkohlenwasserstoffen, Schwermetallen, Pflanzenschutzmitteln sowie keine kritischen Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen gefunden werden.

Folgende Empfehlungen für den Verzehr von Lebensmitteln können wir geben:

  • Prinzipiell sollen alle roh verzehrbaren Lebensmittel vor dem Gebrauch gewaschen werden.
  • Lebensmittel, die überflutet wurden, sollen nicht mehr verzehrt werden.
  • Mineralölverunreinigungen erkennt man leicht am Geruch. Lebensmittel, die muffig nach Öl oder Benzin riechen, sind nicht zum Verzehr geeignet.
  • Bei Verunreinigung durch Mineralöle wird die Schwelle der geruchlichen und geschmacklichen Inakzeptanz solcher Lebensmittel schon bei Konzentrationen erreicht, die noch nicht als akute Gefährdung zu bewerten sind. Daher dürfte beim Genuss einwandfrei riechender Lebensmittel eine Gefährdung durch Mineralölrückstände auszuschließen sein.

Für den richtigen Umgang mit Futtermitteln aus überschwemmten Bereichen wird auf die Hinweise der Landesanstalt für Landwirtschaft hingewiesen:

Hinweise zu Hochwasser schäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (LfL)

Ergänzend geben wir folgende Empfehlungen:

  • Besteht der dringende, augenscheinliche Verdacht, dass das zu werbende Futtermittel (Gras, Getreide, etc.) oder die Weide aufgrund der Hochwassersituation mit schädlichen Stoffen kontaminiert ist, so wird im Zweifel empfohlen, das Futtermittel in Absprache mit der Kreisverwaltungsbehörde zu vernichten. Dadurch ist eine unnötige Belastung der Tiere und Konsumenten ausgeschlossen. Darüber hinaus werden die Folgekosten (Untersuchung/ Bewertung der Futtermittel, Lagerung bzw. Zukauf bis Abschluss der Untersuchungen) möglichst gering gehalten.
  • Im Boden wühlende Tiere (Schweine) und im Boden scharrende und pickende Tiere (Hühner), die belastete Bodenpartikel aufnehmen können, sind im Verdachtsfall einer Bodenkontamination der Weide- bzw. Freilandhaltung vorerst von den Flächen fern zu halten um die Tiergesundheit und das Verbraucherwohl nicht unnötig zu gefährden.