Der Öffentliche Gesundheitsdienst

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird neben der ambulanten und stationären Patientenversorgung auch als die „dritte Säule“ des Gesundheitswesens bezeichnet. Gesundheit betrifft nicht nur jeden einzelnen ganz individuell, sondern stellt auch einen öffentlichen Wert dar. Gesundheitsfürsorge und –schutz sind in diesem Sinn auch öffentliche bzw. staatliche Aufgaben, die durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst wahrgenommen werden. Im Fokus des öffentlichen Gesundheitsdienstes steht daher nicht die Individualmedizin, welche auf die Behandlung des Einzelnen abzielt, sondern die Allgemeinheit. Der „Patient“ des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist demnach die Bevölkerung einer ganzen Stadt oder eines Landkreis bzw. des ganzen Landes. Das Aufgabenspektrum des öffentlichen Gesundheitsdienstes reicht von Aufgaben des Gesundheitsschutzes, zum Beispiel im Bereich des Infektionsschutzes oder der Umwelthygiene, über die Gesundheitsfürsorge, z.B. Beispiel Beratungsangebote für Schwangere, das Impfwesen, die Schuleingangsuntersuchungen bis hin zur lokalen Angeboten der Gesundheitsförderung.

Der öffentliche Gesundheitsdienst ist sowohl auf lokaler Ebene als auch auf Länder- und Bundesebene vertreten. Zu den Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern gehören vor Ort 71 staatliche und fünf kommunale (München, Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt, Memmingen) Gesundheitsämter, die jeweils für einen Land- oder Stadtkreis zuständig sind, wie auch übergeordnete Behörden auf Landesebene wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit oder das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und auf Bundesebene zum Beispiel das Robert Koch Institut oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

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