Hintergrund: Hörstörung

Normales Hörvermögen ab den ersten Lebensmonaten ist die grundlegende Voraussetzung für eine normale sprach- und psychosoziale Entwicklung von Kindern. Besonders bei hochgradigen Hörstörungen sind therapeutische Maßnahmen, die in den ersten sechs Lebensmonaten durchgeführt werden, hinsichtlich Spracherwerb und Sprachentwicklung effektiver als später eingeleitete Maßnahmen. Entsprechend versorgte Kinder weisen eine erheblich bessere Sprachentwicklung auf.

Eine hochgradige angeborene beidseitige Hörstörung tritt in einer Häufigkeit von etwa 1 auf 1.000 Lebendgeburten auf. Dies bedeutet, dass in Bayern rund 120 Kinder jährlich mit einem Hörverlust von > 40 dB geboren werden.

Heute wird in Regionen ohne ein systematisches Hörscreening die Diagnose einer Schwerhörigkeit in einem mittleren Alter von 31,4 Monaten gestellt. Dieser Zeitpunkt kann auch bei dann optimaler therapeutischer Versorgung zu spät sein, um eine Beeinträchtigung der Sprachentwicklung, der kognitiven Fähigkeiten und der sozialen Integration zu verhindern.

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