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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Legionellen - die am häufigsten gestellten Fragen

Was sind Legionellen und wo kommen sie natürlicherweise vor?

Duschkopf mit Wasserfontäne - ein Vermehrungsort für LegionellenLegionellen sind bewegliche Stäbchenbakterien mit einer durchschnittlichen Länge von 2 - 5µm und einem Durchmesser von 0,5-0,8µm. Sie kommen in zahlreichen Arten und Serogruppen weltweit verbreitet in Oberflächenwässern und auch im Boden vor.

Früher nahm man an, dass sie nur im Süßwasser beheimatet sind, doch können sich Legionellen auch im Meerwasser halten und vermehren.

Aufgrund ihrer natürlichen Verbreitung kommen Legionellen auch in geringer Anzahl im Grundwasser vor. Daher können sich auch in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser Legionellen befinden.

Welche Erkrankungen werden durch Legionellen verursacht?

1976 kam es in Philadelphia in den USA zu einer Epidemie, bei der 182 von mehr als 4000 Teilnehmern der American Legion akut mit Legionella pneumophila an der soge-nannten Legionärskrankheit, einer schweren Pneumonie, erkrankten. 29 verstarben. Dieser Vorfall führte zu einer fieberhaften Suche nach der damals noch unbekannten Ursache. Schließlich konnte der Erreger, der sich wegen seiner Zellwand nur sehr schwach gramnegativ anfärbte und daher in Lungenbiopsiepräparaten nicht nachweisbar war, dort mittels der Silberimprägnierung als Bakterium identifiziert werden. In der Folge wurden geeignete Anzuchtmedien und serologische Nachweisverfahren entwickelt. Weltweit konnten, auch retrospektiv, zahlreiche kleinere Ausbrüche mit schweren Lun-genentzündungen und Todesfällen als "Legionärskrankheit " bestätigt werden. Drei grö-ßere Vorfälle in jüngster Zeit ereigneten sich 1999 in Bovenkarspel in Holland, wo es anlässlich einer Blumenschau durch zwei Whirlpools zu 233 Erkrankungen mit 22 Todes-fällen kam, 2001 in Murcia in Spanien mit 805 Erkrankungen und 3 Todesfällen über Kühl-/Klimaanlagen und 2010 in Deutschland in Ulm/Neu Ulm mit 65 Erkrankungen und 5 Todesfällen über ein Rückkühlwerk. In der überwiegenden Anzahl handelt es sich je-doch um Einzelfälle.

Bei über 90% der schweren Legionelleninfektionen kann die Art Legionella pneumophila nachgewiesen werden und hier wiederum in etwa 2/3 der Fälle die Serogruppe 1. Aber auch viele andere Legionellenarten sind pathogen.

Erkrankungen mit Legionellen treten in zwei unterschiedlichen Verlaufsformen auf, wobei bei beiden Begleiterscheinungen wie Unwohlsein, Fieber, Kopf-, Glieder-, Thorax-schmerzen, Husten, Durchfälle und Verwirrtheit vorkommen können.

Die eigentliche "Legionärskrankheit" zeigt sich in einer schweren Lungenentzündung, die unbehandelt in 15-20% der Fälle tödlich verläuft. Die Inkubationszeit beträgt 2-10 Tage, in seltenen Fällen bis zu zwei Wochen..

Beim weitaus häufiger vorkommenden "Pontiac-Fieber" handelt es sich um eine fiebrige, grippeähnliche Erkrankung mit einer Inkubationszeit bis zu zwei Tagen, die meist ohne Lungenbeteiligung binnen weniger Tage abheilt. In Deutschland schätzt man, dass jähr-lich mindestens 100.000 Erkrankungen vorkommen.

Wer ist besonders gefährdet?

Vor allem sind ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immun-system wie beispielsweise Diabetiker verstärkt betroffen. Allgemein erkranken Männer mehr als doppelt so häufig wie Frauen. Kinder sind meist nur sehr selten betroffen.

Auf welche Weise kann man sich mit Legionellen infizieren?

Als Hauptinfektionsweg ist das Einatmen erregerhaltiger, lungengängiger Aerosole aus dem Warmwasserbereich anzusehen. Somit stellen insbesondere Duschen aber auch Aerosole am Wasserhahn Gefahrenquellen dar. Weiterhin gewinnen Legionellen als Krankheitserreger auch im direkten Schwimmbeckenbereich zunehmend an Bedeutung, wo neben Whirlpools auch sonstige mit einer Wasserversprühung oder -verrieselung versehene Anlagen wie künstliche Wasserfälle, Fontänen und auch Rutschen eine Rolle spielen können. Ebenso ist eine Legionellenübertragung über Aerosole von Kühltürmen und Klimaanlagen möglich, sofern dies nicht durch Biozideinsatz und Verdampfung statt mechanischer Luftbefeuchtung verhindert wird.

Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet dagegen nicht statt. Wundinfektionen sind äußerst selten und auch normales Essen und Trinken spielen keine Rolle. Lediglich wenn dabei erregerhaltiges Wasser aus Versehen in die Luftröhre gelangt, können Infek-tionen entstehen. Durch derartiges „Verschlucken“ (Aspiration) könnte es auch über Be-ckenwasser und Leitungswasser zu Erkrankungen kommen.

Wie verhalten sich Legionellen im Wasser?

Wenige Legionellen, meist <1KBE/Liter (- KBE: Kolonienbildende Einheit - ) sind auch im kalten Grundwasser vorhanden. Bis zu Temperaturen von etwa 20 °C vermehren sich Legionellen nur sehr langsam, so dass in diesem Bereich schon wegen der zu erwarteten geringen Konzentration das Erkrankungsrisiko als gering einzuschätzen ist. Erst über 20 °C steigt die Vermehrungsrate allmählich an und ist etwa zwischen 30 und 45°C optimal. Ab etwa 50 °C erfolgt meist kaum noch Vermehrung und bei etwa 55 °C ist diese nicht mehr möglich und es kommt langsam zum Absterben. Eine sichere und mit steigenden Temperaturen zunehmend raschere Abtötung findet erst knapp oberhalb von 60 °C statt.

Daher muss die in der Energieeinsparverordnung geforderte Begrenzung des Primär-energieverbrauchs im Trinkwasser durch Verbesserung der Isolierung und bedarfsgerechte Planung, nicht aber durch Senkung der Systemtemperaturen erreicht werden. Erwärmtes Trinkwasser mit niedrigerer Temperatur ist nur dann hygienisch unbedenklich, wenn es an der Stelle und zum Zeitpunkt des Verbrauchs erwärmt wird, z.B. über Durchlauferhitzer oder Wärmetauscher.

Vermehrungsorte für Legionellen sind Wuchsbeläge oder Biofilme, die bevorzugt gebildet werden, wenn große Oberflächen vorhanden sind, wie z.B. in Filtern oder in zusätzli-chen Ablagerungen durch Kalkausfall, Schlämme oder Korrosionsprodukte. In derartigen Biofilmen können Legionellen wirkungsvoll durch zusätzlich produzierte Schleimsubstan-zen vor Desinfektionsmaßnahmen geschützt überleben. Diese Biofilme stellen ein "Öko-system " dar, in dem auch Einzeller wie (harmlose) Amöben vorkommen, die sich wiederum von den dort vorhandenen Mikroorganismen ernähren. Auch Legionellen werden aufgefressen, jedoch im Innern der Amöbe nicht verdaut, können sich dort sogar vermehren und damit anreichern. Auch in Amöbencysten, die als lungengängige Partikel zu betrachten sind und Legionellen ebenfalls Schutz vor allen gängigen Desinfektionsmaß-nahmen bieten, sind diese lebendig vorhanden.

Welche Legionellen-Anzahlen sind in der Trinkwasser-Installation noch zulässig?

Im DVGW-Merkblatt W551 (2004) und in einer Empfehlung des Umweltbundesamtes von 2006 sind für die Trinkwasser-Installation im Wohnbereich sowohl wünschenswerte niedrige Legionellenkonzentrationen als auch Keimbereiche aufgelistet, die Maßnahmen und Sofortmaßnahmen zur Verhütung eines Infektionsrisikos bedingen. Legionellenkon-zentrationen von unter 100 KBE/100 ml gelten als anzustrebender „Zielwert“. Zwischen 100 bis 1000 KBE/100 ml ist durch vierwöchige Untersuchungsintervalle zumindest sicherzustellen, dass es zu keiner weiteren nennenswerten Vermehrung kommt. Ab >1000 KBE/100 ml ist der „Maßnahmewert“ erreicht und Sanierungsmaßnahmen zu einer Verringerung werden erforderlich. Ab dem „Gefahrenwert“ von >10.000 KBE/100 ml sind zudem Sofortmaßnahmen wie beispielsweise ein Duschverbot notwendig. In Hochrisikobereichen, in denen vermehrt Personen mit geschädigtem Immunsystem behandelt werden, dürfen Legionellen nicht vorhanden sein.

Primär verantwortlich für die Qualität des abgegebenen Trinkwassers ist der Betreiber, der speziell zugelassene Untersuchungslabore mit der routinemäßigen Überwachung beauftragt. Am LGL werden in der Regel keine routinemäßigen Betreiberuntersuchungen durchgeführt, sondern anlassbezogene Folgeuntersuchungen. Die Ergebnisse in der Tabelle zeigen, dass sich der Verdacht auf Zielwertüberschreitung häufig bestätigen ließ. Aus diesen Ergebnissen lässt sich naturgemäß kein Rückschluss auf die allgemeine Trinkwasserqualität ziehen, da es sich um eine risikoorientierte Probennahme handelt.

Tabelle1: Ergebnisse der anlassbezogenen, risikoorientierten Untersuchung bzw. Fol-geuntersuchungen von Wasserproben auf Legionellen aus Trinkwasser-Installationen verschiedener Einrichtungen (u.a. Schulen, Schwimmbäder, Hotels, Krankenhäuser) in Bayern. Anteil nicht beanstandeter bzw. beanstandeter Proben an der Gesamtzahl der untersuchten Trinkwasserproben aus Hausinstallationen in den Jahren 2009 und 2010 (Anmerkung: Sofern die Proben nach Zweck b der DIN EN ISO 19458 entnommen worden sind, wäre ab 100 KBE/100 ml der „Technische Maßnahmenwert“ nach der TrinkwVÄndV 2011 erreicht oder überschritten gewesen.)

Untersuchungsjahr 2009 2010
Anzahl Trinkwasserproben 3622 3389
davon nicht zu beanstandende Proben 2894 (79,9 %) 2645 (78,0 %)
Zahl der Beanstandungen insgesamt 728 (20,1 %) 744 (22 %)
Beanstandungen ≥ 100 bis ≤ 1000KBE/100ml 516 (70,9 %) 495 (66,5 %)
Beanstandungen > 1000 bis ≤ 10000 KBE/100ml 168 (23,1 %) 201 (27,0 %)
Beanstandungen > 10000 KBE/100ml 44 ( 6,0 %) 48 (6,5 %)

Welche Konsequenzen hat die Trinkwasserverordnung von 2011 für die Legionellen-Untersuchung und –bewertung?

In der 2011 erschienenen Neufassung der Trinkwasserverordnung wurde die Untersuchung auf Legionellen klar geregelt. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d oder Buchstabe e, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik befindet, haben, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, die Trinkwasser-Installationen auf Legionella spec. mindestens einmal jährlich entsprechend den Vorgaben in § 14 Absatz 3 zu untersuchen. Unter Großanlagen fallen alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt > 400 l und/oder > 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Dabei wird die eventuelle Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt. Die Inhaber haben diese Anlagen unverzüglich nach Inkrafttreten der Novellierung der TrinkwV dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, ohne dass diese von der Gesundheitsverwaltung veranlasst werden müssen. Hierbei ist sicherzustellen, dass geeignete repräsentative Probennahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen vorhanden sind und die Proben nach der DIN EN ISO 19458 wie dort unter "Zweck b" beschrieben (ohne Perlator oder sonstige Vorbauten, nach Desinfektion der Entnahmestelle), entnommen werden. Die Menge des vor dem Befüllen des Probenbehälters abgelaufenen Wassers darf 3 Liter nicht übersteigen.

In Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung findet sich als spezielle Anforderung in der Trinkwasser-Installation ein technischer Maßnahmewert für Legionellen mit 100 KBE/100 ml. Beim Erreichen oder bei Überschreitung dieses Wertes ist möglicherweise eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen, so dass Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasser-Installation eingeleitet werden müssen. Nach §9 (8) kann dann das Gesundheitsamt den Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Trinkwasser-Installation anweisen, unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, eine Ortsbesichtigung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Zudem kann es eine Gefährdungsanalyse veranlassen, die u.a. überprüft, ob mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Die Ortsbesichtigung ist zu dokumentieren. Das Gesundheitsamt prüft, ob und in welchem Zeitraum Maßnahmen zu ergreifen sind und ordnet diese gegebenenfalls an.

Sind bei den jährlichen Untersuchungen auf Legionella spec. in drei aufeinander folgenden Jahren keine Beanstandungen festgestellt worden, so kann das Gesundheitsamt auf Antrag auch längere Untersuchungsintervalle festlegen, sofern die Anlage und Betriebsweise nicht verändert wurden und nachweislich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Verlängerung der Untersuchungsintervalle ist nicht möglich in Bereichen, in denen sich Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen befinden (z.B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Entbindungseinrichtungen).

Für mobile Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d legt das Gesundheitsamt die Häufigkeit der Untersuchungen fest.

Wie kann man einschätzen, ob eine Trinkwasserinstallation in Ordnung ist?

  1. Wassertemperaturen an der Zapfstelle prüfen, am besten mit Thermometer!
    a) Warmwasser ≥ 55°C nach max. 3 Liter Ablauf (dampfend und so heiß, dass man schnell zurückzuckt)?
    b) Kaltwasser ≤ 25 °C (erfrischend kühl)?
  2. Anlagentemperaturen der Warmwasserbereitung prüfen!
    a) Warmwasser-Vorlauf (Leitung, die oben aus dem Warmwasserspeicher kommt) ≥ 60°C?
    b) Zirkulations-Rücklauf (Leitung mit Pumpe, die meist mittig in den Warmwasserspeicher geht) ≥ 55°C?
    Achtung: Fest eingebaute Thermometer sind oft ungenau. Im Zweifelsfall die Wassertemperatur in einer Probe messen!
  3. Sind alle Zirkulationsleitungen gleichmäßig heiß?
  4. Läuft die Zirkulationspumpe mindestens 16 Stunden am Tag?
  5. Erfolgt eine jährliche Wartung der Trinkwasser-Installation?

Wenn Sie die vorgenannten Fragen alle mit Ja beantworten können, wird auch die nächste Laboruntersuchung wahrscheinlich ein erfreuliches Ergebnis bringen. Auch dezentrale Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer oder Wärmetauscher sind i.d.R. unkritisch. Kurzzeitige Unterschreitungen der Temperaturen bei hohem Warmwasserverbrauch sind meist unbedenklich. Andernfalls sollten Sie, ggf. zusammen mit Ihrem Installateur, die Anlage optimieren (lassen), selbst wenn diesmal die Laboruntersuchung noch kein auffälliges Ergebnis gebracht hat.

Am höchsten belastet ist immer das Wasser, das auf den letzten Metern vor der Zapfstelle steht. Sie können Ihr Risiko senken, indem Sie vorsichtig die ersten Liter ablaufen lassen, insbesondere nach längerer Abwesenheit.

Wenn der Warmwasserspeicher durch eine sogenannte Legionellenschutzschaltung periodisch hochgeheizt wird, ist das nur wirksam, wenn dabei die gesamte Zirkulation mit erfasst wird.

Was kann man gegen Legionellen in der Trinkwasser-Installation tun?

Aufgrund der Gefährlichkeit der Krankheitserreger ist es gerechtfertigt, die Legionellenbelastung in Trinkwasser-Installationen so niedrig wie möglich zu halten. Man kann davon ausgehen, dass der Legionellengehalt in Trinkwasser-Installationen, die baulich und betrieblich den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, erfahrungsgemäß unterhalb des technischen Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 Milliliter ist. Wird dieser technische Maßnahmenwert überschritten, ist dies meist ein indirekter Hinweis auf (vermeidbare) technische oder organisatorische Unzulänglichkeiten in der Trinkwasser-Installation. Wesentliches hierzu findet sich in den DVGW Arbeitsblättern W 551 und W 553 sowie in der VDI 6023.

Legionellenprobleme sind vor allem dann zu erwarten, wenn die Warmwassertemperaturen nach Ablauf von maximal drei Litern 55°C unterschreiten bzw. die Kaltwassertemperaturen 25°C überschreiten. Ursachen sind insbesondere fehlender hydraulischer Abgleich der Zirkulation (alle Zirkulationsleitungen müssen durchflossen und annähernd gleich heiß sein), mangelnde Isolierung der Warm- und Kaltwasserleitungen, heruntergeregelte Vorlauftemperatur, Stagnation durch Überdimensionierung und Immobilienleerstand, seltener durch mangelnde Leistung des Wassererwärmers. Ein hydraulischer Abgleich der Zirkulation und zusätzlich eine Einsparung an Energie wird erreicht durch Einbau thermostatischer Zirkulationsregulierventile in jedem Strang und deren Voreinstellung nach Berechnung.
Ungeeignete Materialien, wie verzinkte Stahlleitungen im Warmwasser (Korrosion) oder nicht zertifizierte Kunststoffe in Rohren oder Schläuchen (Förderung des Bakterienwachstums durch Nährstoffabgabe) verstärken die Problematik ebenso, wie Schlammablagerungen in nicht gewarteten Warmwasserspeichern.

Weitere Problempunkte sind direkte Verbindungen zwischen Warm- und Kaltwasser, zentrale Mischer als Verbrühungsschutz, Membranausdehnungsgefäße ohne Durchströmung oder mit defekter bzw. nicht trinkwassergeeigneter Membran, Totleitungen und stagnierende Sprinkler- und Hydrantenleitungen.

Nach einer Erhöhung der Temperatur im Warmwasserspeicher auf ≥60°C gemäß DVGW W 551 ist zu kontrollieren, dass sich nicht die Kaltwassertemperatur unzulässig erhöht. Dem kann durch Isolierung und notfalls erhöhte Kaltwasserentnahme entgegengewirkt werden.

Es gibt zahlreiche Bekämpfungsmaßnahmen gegenüber Legionellen in der Installation, die zum Teil in Tabelle 3 wiedergegeben sind:

Tabelle 2: Einige Legionellenbekämpfungsmaßnahmen: Vor- und Nachteile

Maßnahme Vorteile Nachteile
Thermische Desinfektion - sichere Legionellen-abtötung, auch im Biofilm
- keine Chemikalienzusätze
- keine Biofilmentfernung
- rasche Wiederverkeimung
- Spannungsbrüche bei ungeeigneten Materialien
- Verbrühungsgefahr
- großer Aufwand
- Korrosionsgefahr
Intermittierende Aufheizung des Trinkwassererwärmers auf ≥ 70 °C - Legionellenminimierung im Erwärmer - kaum/keine Wirkung im Leitungsnetz
Desinfektion des Trinkwassers durch Chlorung oder Chlorelektrolyseverfahren - Sichere Abtötung frei schwimmender Legionellen

Bei Dauereinwirkung:
- keine oder verzögerte Biofilmneubildung
- langfristiger Abbau von Biofilmen
- Depotwirkung.

- evtl. Bildung von gebundenem Chlor (Geruch) und chlorierten Desinfektionsnebenprodukten (gesundheitschädlich)
- Legionellen in Biofilmen und Einzellern werden ungenügend abgetötet
- Korrosionsgefahr
Desinfektion des Trinkwassers durch Chlordioxid - wie bei Chlorung oder
Chlorelektrolyseverfahren
- kein gebundenes Chlor und keine chlorierten Desinfektionsnebenprodukte
- evtl. Bildung von Chlorit (gesundheitsschädlich)
- Legionellen in Biofilmen und Einzellern werden ungenügend abgetötet
- Korrosionsgefahr
Desinfektion des Trinkwassers durch UV-Bestrahlung - Sichere Abtötung frei schwimmender Legionellen
- keine Chemikalienzugabe
- Legionellen in Biofilm-Partikeln und Einzellern werden ungenügend abgetötet
- keine Depotwirkung
- kein Biofilmabbau im System
Desinfektion der Trinkwasser-Installation durch Peroxid-Verbindungen, Chlor oder Chlordioxid (Hochchlorung) - Abtötung und insbesondere bei Peroxidverbindungen Ablösung von Biofilmen
- kein Chemikalieneintrag ins anschließend genutzteTrinkwasser
- Stilllegung der Trinkwasserinstallation während der Desinfektion,
- Zur Verhinderung einer raschen Wiederverkeimung ist Austrag der abgetöteten Biofilme durch geeignete Spülverfahren notwendig.
- sehr großer Aufwand
- Korrosionsgefahr
Filter - „Sterilität im Filtrat“ - keine Depotwirkung
- kein Biofilmabbau im System
- kostenintensiv
- verringerter Durchfluss, ggf. Druckerhöhung notwendig
(- Membrandefekte oder versäumte Wechselintervalle kaum erkennbar)

Die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen sind Akutmaßnahmen, um bestehende Gefährdungen zu vermindern. Ihre Wirkung ist entweder zeitlich begrenzt, so dass eine häufige Wiederholung notwendig ist oder sie haben allein keine ausreichende Wirkung und unerwünschte Nebenwirkungen. Man muss sich immer vor Augen halten, dass Bekämpfungsmaßnahmen, ob thermisch, chemisch oder physikalisch, nur dann erfolgreich sein können, wenn sämtliche Stellen des Trinkwasser-Installationssystems damit erreicht werden können. Beim mikrobiologischen Nachweis insbesondere hoher Legionellenkonzentrationen ist dies erfahrungsgemäß nur selten der Fall! Hinzu kommt, dass chemische und physikalische Verfahren dann erfolgversprechend sind, wenn es zuvor zu einer weitgehenden Entfernung von Biofilmen gekommen ist. Hier kann auch die Luft/Wasser-Spülung eine entscheidende Rolle spielen. Dauerhaft niedrige Belastungen sind nur durch Einhaltung der Systemtemperaturen ≤ 25°C oder ≥ 55°C und einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Trinkwasser-Installation zu erreichen. Keimfreies Wasser ist nur durch Sterilfiltration erreichbar.

Wie wird eine Legionelleninfektion beim Menschen nachgewiesen?

Eine Diagnose sollte durch eine Anzüchtung von Legionellen auf Spezial-Medien erfolgen. Geeignet dafür sind Materialien aus den Atemwegen, wie z. B. bronchoalveoläre Lavage, Trachealsekret, Sputum oder Lungengewebe.

Eine Infektion kann aber auch durch Untersuchung des Urins auf Legionellenbestandteile (sogenannter Legionella-Antigen-ELISA) festgestellt werden. Allerdings werden damit nicht alle vorkommenden Legionellenarten erfasst.

Ein Nachweis der Antikörperantwort gegen Legionellen hat meist nur einen retrospektiven Wert, da bei einer Legionelleninfektion ein beweisender Antikörper-Titeranstieg oft erst nach einigen Wochen erfolgt.

Weiterhin ist es möglich, eine Legionelleninfektion mit Spezialverfahren, wie z. B. fluoreszenzserologischen oder molekularbiologischen Methoden nachzuweisen.

Wie wird eine Legionellose behandelt?

Bei Verdacht auf eine Legionellose ist ein Arzt oder Krankenhaus aufzusuchen. Bestimmte Antibiotika sind gegenüber Legionellen gut wirksam. Eine Impfung gegen Legionellen existiert derzeit noch nicht.

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