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Übersicht der EU-Badestellen in Bayern und deren Bewertung
In Bayern gibt es eine Vielzahl größerer und kleinerer Seen, die sich hervorragend zum Baden eignen. Einheimische und Feriengäste haben reichlich Gelegenheit, dem nassen Sport nachzugehen. 386 Badegewässer bzw. Badestellen sind offiziell als EU-Badegewässer im Sinne der EU-Richtlinie ausgewiesen.
Allgemeiner Hinweis zu den Badestellen
Sollte eine von Ihnen bevorzugte Badestelle nicht in dieser Aufstellung enthalten sein und diese Badestelle/n von einer größeren Anzahl Badender regelmäßig aufgesucht werden, so wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt beziehungsweise kreisfreie Stadt). Dort kann geklärt werden, warum die Badestelle bisher nicht aufgenommen wurde und ob dies zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Hierhin können Sie sich auch mit weiteren Vorschlägen, Bemerkungen oder Beschwerden zu der Badestelle wenden.
Übersicht der EU-Badestellen in Bayern und deren Bewertung
Erläuterung zur Karte: Beim Klick auf diese Karte öffnet sich der gewählte Ausschnitt in starker Vergrößerung. Mit der Tastenkombination Strg und Minus (-) bzw. Strg und Plus (+) lässt sich der Kartenausschnitt in der Größe anpassen. Mit Strg und Null (0) können Sie eine etwaige Größenanpassung wieder zurücksetzen.
Alternative zur graphischen Darstellung: Linkliste aller EU-Badestellen in Bayern, geordnet nach Regierungsbezirken.
Hygienische Qualität der bayerischen Badeseen
Badegewässer unterliegen der hygienischen Überwachung durch die Gesundheitsbehörden. Die von den Gesundheitsämtern entnommenen Badegewässerproben werden am LGL untersucht.
Die Überwachungsergebnisse der bayerischen EU-Badegewässer sind nach den Vorgaben der neuenEU-Richtlinie bzw. der bayerischen Badegewässerverordnung in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dazu erstellt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu Beginn der jeweiligen Badesaison eine Übersicht aller in Bayern gemeldeten EU-Badestellen. Diese wird in Form einer Badegewässerkarte auf der Homepage veröffentlicht. Jeder einzelnen Badestelle ist ein Link zu den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zugeordnet, da diese die jeweils aktuellen Überwachungsergebnisse veröffentlichen müssen.
Am Ende jeder Badesaison werden die berichtspflichtigen Überwachungsergebnisse vom LGL an die EU-Kommission gemeldet und von dieser veröffentlicht.
