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Hygienemaßnahmen beim Umgang mit Infusions- und Injektionslösungen
Wir weisen auf die Notwendigkeit hin, die Anforderungen der Hygiene beim Vorbereiten von Injektionen und Infusionen strikt zu beachten. Dies trifft ganz besonders für Arzneimittel zu, die zur einmaligen Anwendung bestimmt sind, kein Konservierungsmittel enthalten und auf Grund ihrer Zusammensetzung (lipidhaltige Lösungen) ein ideales Nährmedium für Mikroorganismen darstellen.
Die erforderlichen Maßnahmen bei der Vorbereitung von Infusionen und Injektionen sind festzulegen und schriftlich zu dokumentieren (Erstellung von Hygieneplänen gemäß den infektionsschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen); es ist sicherzustellen, dass diese Maßnahmen von allen mit der Vorbereitung von Infusionen und Injektionen betrauten Personen eingehalten werden. Dazu zählen insbesondere die Durchführung einer hygienischen Händedesinfektion und die Desinfektion der Einstichstelle (bei Infusionsflaschen oder vials) oder des Ampullenhalses mit Alkohol. Zur einmaligen Verwendung bei einem Patienten bestimmte parenterale Arzneimittel sind - unabhängig von der Art der Abfüllung - nach Gebrauch zu verwerfen.
Über die mit der Verwendung solcher Arzneimittel verbundenen Risiken und die erforderlichen Hygienemaßnahmen hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns die niedergelassenen Ärzte informiert. Im Merkblatt, das von Herrn Dr. Bader, Max von Pettenkofer-Institut, Abteilung Hygiene am Lehrstuhl für Medizinische Mikrobiologie der Universität München erstellt wurde, wird auch auf die entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hingewiesen, die als Anlagen zur "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention " im Loseblatt-System herausgegeben werden.
