Gemeinschaftseinrichtungen
Als Gemeinschaftseinrichtungen werden im § 33 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Einrichtungen bezeichnet, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, wie beispielsweise Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.
Auch einige Einrichtungen, in denen Erwachsene in räumlich engen Gemeinschaften leben wie z. B. Erstaufnahmeeinrichtungen, Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten sind aus hygienischer Sicht dazu zu zählen.
Da in Gemeinschaftseinrichtungen eine relativ große Zahl an Personen über längere Zeit in relativ engem räumlichen Kontakt leben, ist die Einhaltung von Hygieneregeln wichtig.
Besonders im Falle von erkrankten Personen können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden. Ansteckungen sollen auch dadurch verhindert werden, dass Personen mit bestimmten ansteckenden Krankheiten während der Dauer der Ansteckungsfähigkeit aus diesen Einrichtungen ausgeschlossen werden.
Merkblätter, Checklisten und Empfehlungen
- Alten- und Pflegeheime: Checkliste Hygiene (PDF, 49 KB)
- Merkblatt zu Noroviren in Krankenhäusern, anderen medizinischen Einrichtungen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen (PDF, 60 KB)
- Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und Einrichtungen (Stand Mai 2010) (PDF, 799 KB)
- Schulen: Musterhygieneplan (PDF, 70 KB)
- Hygienemaßnahmen in Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen (Stand Juli 2007) (PDF, 42 KB)
- Hygieneverordnung: Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten vom Bayerischen Staatministerium des Inneren (gültig für nicht medizinische Einrichtungen, Stand 15. Mai 2006) (PDF, 14 KB)
- Empfehlungen des RKI: Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen (PDF, 140 KB)
- Merkblatt des LGL: Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen (PDF, 33 KB)
