Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Neugeborenen-Hörscreening in Bayern



Was versteht man unter Neugeborenen-Hörscreening?

Logo, stilisierte Ohrmuschel

Seit dem 01.01.2009 wird das Neugeborenen-Hörscreening deutschlandweit als Kassenleistung eingeführt. Dies ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durch eine Änderung der „Kinderrichtlinien“ vom 19.06.2008 beschlossen worden. Die Untersuchung sollte bis zur U2-Früherkennungsuntersuchung stattgefunden haben.


Warum macht man ein Hörscreening?

Ein Hörscreening ist notwendig, um frühzeitig Hörstörungen zu erkennen und therapieren zu können. Von einer angeborenen, beidseitigen, therapiebedürftigen Hörstörung ist circa eins von 1000 Neugeborenen betroffen, mit der Folge von Schwierigkeiten in der sprachlichen, psychosozialen und intellektuellen Entwicklung insbesondere bei verzögerter Diagnosestellung und Therapiebeginn. Häufig wird die Schwerhörigkeit zu spät erkannt, meist erst im zweiten oder dritten Lebensjahr. Die Folge ist eine verzögerte und eingeschränkte Sprachentwicklung, die nur schwer zu behandeln ist. Dies kann man heute durch Frühförderung und moderne Hörgeräte-Technologie vermeiden. Ein Screeningprogramm zur Früherkennung von schweren Hörstörungen schafft die Voraussetzung für eine frühzeitige Diagnosestellung und Einleitung von Therapiemaßnahmen innerhalb der ersten sechs Monate.

Hört mein Kind?

Ein schwerhöriger Säugling verhält sich genauso wie ein hörender. Später haben Mütter oftmals das Gefühl, dass mit ihrem Kind "etwas nicht stimmt". Häufig wird ein reduziertes Hörvermögen erst spät (nach dem 2. Lebensjahr) festgestellt. Hier hätte schon längst mit einer Therapie begonnen werden müssen. Hochtonrasseln oder "lautes in die Hände klatschen" sind unzuverlässige Untersuchungsverfahren, welche zu falschen Ergebnissen führen können. Ebenso sind "Lall-Äußerungen" des Kindes kein Garant dafür, dass es gut hört. Früher konnte eine Hörstörung aufgrund des Mangels an einfachen und schnellen Diagnoseverfahren, in für das Kind entscheidenden Entwicklungsphasen, nur schwer erkannt werden. Die Einführung des Hörscreenings mittels transitorisch evozierten otoakustischen Emissionen (TEOAE) und Hirnstammaudiometrie (AABR) ermöglicht es uns, heutzutage Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu therapieren.

Bild eines lächelnden Babys


Wann wird das Hörscreening durchgeführt?

Das Hörscreening sollte idealerweise um den dritten bis fünften Lebenstag oder aber vor Entlassung aus der Geburts- beziehungsweise Kinderklinik erfolgen. Ist der Befund des Hörscreenings kontrollbedürftig, sollte er noch in der Geburts- beziehungsweise Kinderklinik mit einer AABR kontrolliert werden. Ist dies nicht möglich, so sollte die Kontrolluntersuchung ausnahmsweise spätestens bis zur U3 beim Kinder- oder HNO-Arzt erfolgen.

Ein kontrollbedürftiger Befund heißt nicht, dass das Kind nicht hört sondern nur, dass dieser Befund zeitnah kontrolliert werden sollte.

Bei einem auffälligen Befund im Zuge der Kontroll-AABR soll eine umfassende pädaudiologische Konfirmationsdiagnostik bis zur zwölften Lebenswoche erfolgen. Ziel des Hörscreenings ist es, mögliche Hörstörungen innerhalb der ersten drei Lebensmonate zu erkennen, um gegebenenfalls ganz frühzeitig Rehabilitationsmaßnahmen einleiten zu können.

Wo und wie wird das Hörscreening durchgeführt?

Generell soll das Hörscreening in den Geburts- und Kinderkliniken durchgeführt werden. In vielen Geburtskliniken in Deutschland erfolgt dies schon seit längerer Zeit. Als Untersuchungsverfahren im Rahmen des Screenings werden zwei verschiedene Verfahren eingesetzt: TEOAE und AABR. Diese Methoden haben beide den Vorteil, dass sie einfach und relativ rasch durchführbar, nicht invasiv und völlig schmerzlos sind. Die Untersuchungen werden vorzugsweise am schlafenden Säugling durch eine entsprechend geschulte Pflegefachkraft durchgeführt. Ein unauffälliges Ergebnis (Geräteanzeige = pass) spricht mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen eine relevante, die Sprachentwicklung beeinträchtigende, Schwerhörigkeit.

Im Folgenden die Erläuterung der unterschiedlichen Messmethoden:

Ein Baby wird untersucht

TEOAE (Ableitung otoakustischer Emissionen)

Hierzu wird dem Ohr ein leiser Sondenton (circa 70 dB; eine normale Unterhaltung ist circa 65 dB laut) angeboten: Ein gesundes Ohr registriert diesen Ton und sendet als Antwort einen zweiten Ton. Ist dieser Ton vorhanden, funktioniert die Hörschnecke. Dieses Prinzip nennt man TEOAE. Es handelt sich hierbei um die Ableitung von transitorisch evozierten otoakustischen Emissionen (siehe linkes Bild).



AABR=BERA (Brainstem Evoked Response Audiometry=automatisierte Hirnstammaudiometrie

Bei Ableitung der AABR hört das Kind aus einem Lautsprecher oder einer Sonde ein leises Klicken (35dBHL). Gleichzeitig wird die Antwort des Hörnervs über Oberflächenelektroden (ähnlich einer Elektrode beim EKG) von der Kopfhaut abgeleitet und durch einen automatischen Algorithmus ausgewertet (siehe Bilder unten).

Ein Baby wird untersucht
Ein Baby wird untersucht


Wie entwickelt sich beim Kind Hören und Sprechen?

Hierzu ein Externer Link zur Hör- und Sprachentwicklung des Kindes im “Mehr zu diesem Thema“-Kasten.

Hörscreening in Bayern

In Bayern soll das Hörscreening mit den bereits im Stoffwechselscreening bewährten Strukturen zur Sicherung der Prozessqualität durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) flächendeckend unterstützt werden. Dabei kann auf Erfahrungen aus dem Modellprojekt zum Hörscreening in der Oberpfalz und Oberfranken aufgebaut werden.

Außerdem sind in Bayern die in den „Kinderrichtlinien“ geregelten Vorsorgeuntersuchungen und damit auch das Hörscreening nach Art.14 GDVG (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz) Pflichtuntersuchungen. Damit gibt es beim bayerischen Hörscreening einige Besonderheiten:

Modellprojekt Neugeborenen-Hörscreening

Um ein effektives und umfassendes Hörscreening zu erreichen, wurde im Mai 2003 in der Oberpfalz ein Modellprojekt eingeführt, das zu Beginn des Jahres 2006 auf den Regierungsbezirk Oberfranken ausgeweitet wurde.

Methode

Das Modellprojekt beruht auf einer engen Kooperation der Geburts- und Kinderkliniken, dem Screeningzentrum am LGL und den pädaudiologischen Einrichtungen in der Oberpfalz und in Oberfranken. Dabei wurden die Empfehlungen der interdisziplinären Konsensuskonferenz für das Neugeborenenhörscreening (IKKNHS) in vollem Umfang umgesetzt.

Wesentliche Elemente des Modellprojektes waren:

  1. Ein zweistufiges Screening noch in der Geburtsklinik, das heißt zum einen ein Screening von otoakustischen Emissionen (OAE-Screening) bei allen Neugeborenen und zum anderen ein Kontrollscreening bei auffälligem Befund mittels Screening-BERA (brainstem electric response audiometry = AABR). Durch die Kombination der beiden Methoden wurde eine Sensitivität von > 90% und eine Spezifität von circa 98% erreicht. Bei Kindern mit erhöhtem Risiko für therapiebedürftige Hörstörungen wie Frühgeburten oder Kindern mit postnataler Antibiotikatherapie sollte primär eine AABR durchgeführt werden. Auffällige Befunde wurden zunächst beim Kinder- oder HNO-Arzt kontrolliert (2. Stufe) und endgültig von Pädaudiologen oder HNO-Arzt mit phoniatrisch-pädaudiologischer Fachkompetenz abgeklärt (3. Stufe).
  2. Die Übernahme der Logistik aus dem Stoffwechselscreening um eine hohe Prozessqualität durch das Screeningzentrum zu gewährleisten: Nach Aufklärung und Einwilligung der Eltern wurde die Vollständigkeit des Screenings sichergestellt, indem die Screeninglisten mit den Geburtsmeldungen in den Gesundheitsämtern abgeglichen wurden. Voraussetzung hierfür war, dass die Eltern der Datenübermittlung zugestimmt haben. Sehr wichtig war das Tracking (Nachverfolgen) der auffälligen Befunde bis zur Diagnosesicherung oder bis zum definitiven Ausschluss einer therapierelevanten Hörstörung.

Projektbegleitend wurde die Prozessqualität im LGL durch Erhebung der Screeningrate, Referrate, Rate der abgeklärten Befunde, des Diagnosealter und der notwendigen Trackingmaßnahmen evaluiert. Für die Evaluation der Ergebnisqualität wurden die im Modellprojekt entdeckten Kinder mit einer therapiebedürftigen angeborenen Hörstörung im Rahmen einer Langzeitstudie beobachtet.

Ergebnisse

Insgesamt wurden 56.170 Kinder gescreent (etwa 95% der Neugeborenen). Nach Abschluss des Screenings waren die Befunde von 1121 (2,0%) Kindern kontrollbedürftig, 318 davon beidseitig (0,57%). Die Rate der kontrollbedürftigen Befunde war bei niedergelassenen Ärzten deutlich höher als bei einem stationären Screening (beidseitig: 5,9% versus 0,5%). Bei 156 (48,1%) Kindern war ein individuelles Nachgehen des Screeningzentrums zur Abklärung des beidseitig kontrollbedürftigen Befundes mit telefonischer und schriftlicher Kontaktaufnahme (1184mal) bis hin zu Hausbesuchen durch das zuständige Gesundheitsamt (27mal) erforderlich. Dieses Vorgehen führte zur Abklärung von 98,2% der Befunde. Bei 37 Kindern (0,7‰) konnte beidseits eine therapiebedürftige Hörstörung nachgewiesen werden. Der Median lag bei endgültiger Diagnosestellung bei 4,6 Monaten (Spannweite 1-16, Mittelwert 5,4 Monate) und Therapiebeginn bei 5,6 Monaten (Spannweite 1-14, Mittelwert 5,9 Monate). Im Mittel waren 52 Tage (Spannweite 0 – 214 Tage) nach dem Screening, bis das Kind zur Kontrolluntersuchung vorgestellt wurde und drei weitere Monate, bis zur Diagnosestellung, vergangen. War die Diagnose gestellt, so wurde die Therapie rasch begonnen.

Fazit

Ohne ein Tracking durch das Screeningzentrum wären 17 der 37 betroffenen Kinder trotz eines universellen Hörscreenings nicht frühzeitig therapiert worden.

Langzeitstudie des Screeningzentrums am LGL

Um den Erfolg einer frühzeitigen Erkennung und Therapie zu überprüfen, hat das Bayerische Gesundheitsministerium das Screeningzentrum im LGL beauftragt, eine Langzeit-Untersuchung durchzuführen. Hierzu werden Eltern von Kindern mit angeborenen Hörstörungen anhand von Fragebögen zum Zeitpunkt der Diagnosestellung, der Hörgeräte- beziehungsweise Cochlea-Implant-Versorgung und der Entwicklung ihres Kindes befragt. Anhand dieser Angaben sollen die Vorteile nachgewiesen werden, eine angebliche Hörstörung frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Ebenso ist es wichtig, die Versorgungssituation (z.B. Hörgeräteversorgung, Frühförderung) der Kinder zu kennen, um gegebenenfalls Verbesserungen anregen zu können, die den Kindern zu Gute kommen. Daher ist es wichtig, dass sich möglichst viele Eltern an der Befragung beteiligen. Mitunter sind zusätzliche Angaben (beispielsweise spezielle Untersuchungsergebnisse wie Hörstests, Therapien) des behandelnden Arztes hilfreich. Diese können von dem behandelnden Arzt nur dann erfragt werden, wenn er von den Eltern von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden ist. Die Daten werden unter ärztlicher Aufsicht und unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht verwendet und nur solange aufbewahrt, wie dies für die Durchführung und Auswertung der Studie notwendig ist.

Kontakt

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Hörscreening-Zentrums jederzeit gerne zur Verfügung.

Montag bis Donnerstag von 8-16 Uhr und
Freitag von 8-13 Uhr
hoerscreening@lgl.bayern.de

Die Mitarbeiterinnen des Hörscreenings:

Tracking Hörscreening
Esther Koch-Dlouhy
(0 89) 31560-131

Tracking Hörscreening
Inge Schneider
(0 89) 31560-161

Tracking Hörscreening
Nicole Hube
(0 89) 31560-417

Tracking Langzeitstudie Hören
Veronika Gantner
(0 89) 31560-815

Wissenschaftl. Mitarbeiterin des Hörscreenings
Dr. med. Inken Brockow MPH
(0 89) 31560-829

Leitung des Hörscreenings
Dr. med. Uta Nennstiel-Ratzel MPH
(0 89) 31560-257


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