Warnung vor Prostaglandin-haltigen Wimpernwachstumsseren

Seren zur Beeinflussung des Wimpernwachstums werden z. B. über das Internet oder im Einzelhandel angeboten. Anzuwenden sind sie wie ein kosmetischer Eyeliner auf den Lidrändern. So sollen diese Produkte das Wimpernwachstum stimulieren und zu dichteren und vor allem längeren Wimpern führen.

Untersuchungen des LGL zeigten, dass derartige Produkte häufig sogenannte Prostaglandinderivate, d. h. von bestimmten Gewebshormonen abgeleitete Stoffe, enthalten, welche meist sogar in der Inhaltsstoffliste der Umverpackung angegeben werden. Gekennzeichnet werden diese Substanzen indem sie den Wortteil „prost“ in der Stoffbezeichnung beinhalten (z. B. Bimatoprost, Norbimatoprost, Cloprostenolisopropylester).

Diese Prostaglandinderivate stellen synthetische Analoga, d. h. strukturverwandte Substanzen, des Prostaglandins F2α dar. Bimatoprost beispielsweise ist in zugelassenen Fertigarzneimitteln indiziert zur Senkung des erhöhten Augeninnendrucks. Als Nebenwirkungen bei einer Anwendung werden sehr häufig verstärkte Durchblutung des Auges sowie Augenjucken, Augenreizungen, Veränderungen der Wimpern (Zunahme von Länge, Dicke und Anzahl der Wimpern), trockenes Auge, Dunkelfärbung der Haut des Augenlids sowie eine verstärkte, wahrscheinlich irreversible Irispigmentierung beschrieben. Eine häufige Exposition des Auges mit Bimatoprost kann dazu führen, dass Prostaglandin-haltige Arzneimittel zur Senkung des Augeninnendruckes ihre Wirksamkeit verlieren. Eine Anwendung bei Kindern und Jugendlichen (< 18 Jahre) ist kontraindiziert. Der Wirkstoff kann in die Muttermilch übergehen und zeigte im Tierversuch embryotoxische bzw. teratogene Wirkungen.

Die gewünschte Wirkung der Wimpernwachstumsseren geht beim Auftragen auf den Lidrand vom Nebenwirkungsprofil der enthaltenen Prostaglandine aus. Ein Absetzen entsprechender Produkte soll wieder zu einem verminderten Wachstum der Wimpern führen.

Prostaglandin-haltige Wimpernwachstumsseren sind aufgrund einer pharmakologischen Beeinflussung physiologischer Funktionen als Funktionsarzneimittel nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG anzusehen. Sie unterliegen der Zulassungspflicht durch die Bundesoberbehörde. Teilweise liegt die Konzentration des Wirkstoffs in der Zubereitung sogar oberhalb der höchsten auf dem Fertigarzneimittelmarkt verfügbaren Dosierung von Augentropfen.

Aus den genannten Gründen kann von Wimpernwachstumsseren, die Prostaglandine als Inhaltsstoffe enthalten, eine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher ausgehen. Das LGL rät daher von der Verwendung derartiger Produkte ab.

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