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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Warnung vor illegalem Schlankheitsmittel „Ultra Effect“

Foto der Verpackung des illegalen Schlankheitsmittels Ultra Effect

Abbildung 1: Verpackung von "Ultra Effect"

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) warnt vor der Einnahme des als „natürlich“ deklarierten Präparats „Ultra Effect“. Untersuchungen des LGL zeigten, dass das Produkt die beiden nicht deklarierten Wirkstoffe Sibutramin und Rimonabant enthält.

Bei dem genannten Präparat handelt es sich um Kapseln in einer Schraubflasche mit blauem Aufdruck. Das Produkt ist als „Ultra Effect“ gekennzeichnet. Als Hersteller ist „Company Boston Medical Center Inc., 750 Washington St. Boston, MA 02111” angegeben.

Die Untersuchung des durch Zollbehörden eingesandten Präparats ergab, dass die Kapseln die nicht deklarierten Wirkstoffe Sibutramin und Rimonabant enthalten.

Sibutramin gehört zu den so genannten Serotonin/Noradrenalin Wiederaufnahmehemmern und dient der Behandlung der Adipositas (Fettsucht). Der Wirkstoff ist in Deutschland in einem verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel enthalten, das in zwei Wirkstärken zu Verfügung steht. Die in den Schlankheitskapseln gefundene Menge an Sibutramin ist deutlich höher als die höchste in Deutschland zugelassene Tagesdosis.

Foto des Etiketts des illegalen Schlankheitsmittels Ultra Effect

Abbildung 2: Etikett von "Ultra Effect"

Rimonabant ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Cannabinoid-Rezeptor-Antagonisten. Er ist in vergleichbarer Konzentration in einem Fertigarzneimittel enthalten, das ebenfalls zur Behandlung der Adipositas zugelassen war, das jedoch aufgrund der negativen Nutzen-Risiko-Bewertung bereits 2008 vom Markt genommen wurde.

Für beide Wirkstoffe sind vielfältige Anwendungsbeschränkungen und Nebenwirkungen bekannt.

Häufig führt Sibutramin zu einer Blutdrucksteigerung und einer Erhöhung der Herzfrequenz (dosisabhängig), Herzklopfen, Übelkeit, Kopfschmerzen, Angstgefühlen, Schwitzen usw.. Bei mehr als zehn Prozent der Patienten kommt es unter der Behandlung zu Mundtrockenheit, Schlaflosigkeit und Obstipation. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können zu starken Blutdruckerhöhungen und Herzfrequenzsteigerungen führen. Unter der Behandlung mit Rimonabant stehen psychische Störwirkungen wie Angst, Schlaflosigkeit und Depression bis hin zu erhöhter Suizidneigung im Vordergrund.

Das genannte Präparat ist in Deutschaland nicht zugelassen und nicht verkehrsfähig. Der Handel mit diesem Präparat ist strafbar. Die Einnahme des Präparates ist mit hohem gesundheitlichem Risiko verbunden. Das LGL rät von der Einnahme dringend ab. Die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörden wurden über das Schnellwarnsystem für Arzneimittel informiert.

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