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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Einteilung gefälschte Arzneimittel

Arzneimittelfälschungen werden vom German Pharma Health Funde. V., einer Initiative der forschenden Arzneimittelhersteller Deutschlands, folgendermaßen eingeteilt. Abbildung 1 zeigt die geschätzte prozentuale Aufteilung von Arzneimittelfälschungen.

  • Perfekte Imitation eines Präparates bezüglich der Wirkstoffe und der Verpackung (etwa 7 % aller Fälschungen). Darunter fallen perfekte Totalfälschungen und illegal umverpackte Originalware. Aus medizinischer Sicht besteht nur ein geringes Risiko, vorausgesetzt die Präparate sind einwandfrei.
  • Fälschungen in der identischen Verpackung eines Markenzeichenproduktes (rund 17 %). Hier ist der angegebene Wirkstoff meist enthalten, oft aber weder in ausreichender Qualität noch Quantität. Mögliche Folgen sind eine mangelhafte Wirkung und – im Falle von Antibiotika – die Resistenzbildung bei Krankheitserregern.
  • Ein Produkt sieht wie ein Arzneimittel aus, enthält aber statt der deklarierten Wirkstoffe beispielsweise nur Traubenzucker (circa 60 %). Diese Totalfälschungen oder Placebos sind besonders häufig in der „Dritten Welt“ bei Antibiotika, Malaria- oder Aids-Präparaten. Die Folge hier ist, dass die arzneiliche Wirkung entfällt und der Patient Schaden erleidet.
  • Das gefälschte Arzneimittel enthält gesundheitsschädliche oder giftige Stoffe und führt zu Schäden oder gar zum Tod (etwa 16 %). Traurige Beispiele hierfür sind 66 Todesfälle im Jahr 2000 in den USA, die angeblich in Zusammenhang mit verunreinigtem Gentamycin- Wirkstoff stehen – oder 59 Kinder, die bereits im Jahr 1996 in Haiti an einem mit Ethylenglykol versetzten Fiebersirup starben.

Abbildung 1: Geschätzte Aufteilung von Arzneimittelfälschungen (nach WHO)

Geschätzte Aufteilung von Arzneimittelfälschungen (nach WHO)

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