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Koordination und der Kontrolle der Arzneimittelüberwachung
Das Sachgebiet Pharmazie hat die Aufgabe, die für den Vollzug des Arzneimittel-, Apotheken- und Betäubungsmittelrechts zuständigen Behörden (z.B. Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen ...) sowie das Ministerium (StMUG) fachlich zu unterstützen. Hierzu übernimmt das Sachgebiet Pharmazie Aufgaben der Koordination und der Kontrolle der Überwachung von Arzneimittelherstellern, Pharmazeutischen Unternehmern und Großhändlern, bei der klinischen Prüfung von Arzneimitteln und bei Maßnahmen zur Abwehr von Arzneimittelrisiken.
