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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit


Informationswege und Maßnahmen bei Arzneimittelzwischenfällen

Im Folgenden sind die Informationswege und Maßnahmen bei Arzneimittelzwischenfällen gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 30. November 2005, Az.: 37-G8622.3-2005/86-1 dargestellt. Danach ist das LGL zuständige Behörde im Sinn des Art. 1 Nr. 2.1 und 4.2 des Stufenplans.

Ergänzend zur Bekanntmachung sind die einschlägigen Verfahrensanweisungen der ZLG zur Qualitätssicherung in der Arzneimittelüberwachung zu beachten (http://www.zlg.de).

Das Organisationsdiagramm zeigt die komplexen Informationswege und 
 Maßnahmen bei Arzneimittelzwischenfällen. Die Protagonisten sind hierbei die pharmazeutischen Unternehmer, die 
 Regierungen in Bayern sowie das LGL. In Notfällen kann auf das Lagezentrum des Bayerischen Staatsministeriums des 
 Inneren zurückgegriffen werden. Grafisch dargestellt wird hier vor allem der Informationsfluss und der 
 Abstimmungsbedarf zwischen den Regierungen als zuständigen Behörden und dem LGL. Informationen zu 
 Arzneimittelzwischenfällen werden vom LGL ggf. auch an Verbände, Kammern, das Verteidiungsministerium, 
 die Obersten Landesgesundheitsbehörden oder die Bundesoberbehörden weitergeleitet.

Eine hochaufgelöste Version (Tiff, 8 MB) des Schemas ist auf Anfrage verfügbar. Bitte verwenden Sie hierzu die Kommentarfunktion unten auf der Seite, um an Herrn Dr. Nicholas Schramek zu schreiben.

Arzneimittelzwischenfälle der Klasse I/II in anderen Bundesländern

Länderübergreifende Koordinierung

  • Federführung hat das für den Sitz des PU´s zuständige Land
  • Falls mehrere Länder federführend betroffen sind: Erforderliche Maßnahmen einvernehmlich über die ZLG festlegen.

Arzneimittel-Risiken bei zentral zugelassenen Arzneimitteln