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Informationswege und Maßnahmen bei Arzneimittelzwischenfällen
Im Folgenden sind die Informationswege und Maßnahmen bei Arzneimittelzwischenfällen gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 30. November 2005, Az.: 37-G8622.3-2005/86-1 dargestellt. Danach ist das LGL zuständige Behörde im Sinn des Art. 1 Nr. 2.1 und 4.2 des Stufenplans.
Ergänzend zur Bekanntmachung sind die einschlägigen Verfahrensanweisungen der ZLG zur Qualitätssicherung in der Arzneimittelüberwachung zu beachten (http://www.zlg.de).
Arzneimittelzwischenfälle der Klasse I/II in anderen Bundesländern
Länderübergreifende Koordinierung
- Federführung hat das für den Sitz des PU´s zuständige Land
- Falls mehrere Länder federführend betroffen sind: Erforderliche Maßnahmen einvernehmlich über die ZLG festlegen.


