Aufgaben/ Zuständigkeiten der Abteilung
Zentrales Qualitätsmanagement (ZQM)

Benannte Stelle nach TrinkwV

Die Benannte Stelle nach TrinkwV mit Sitz am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist Zulassungsstelle für Trinkwasseruntersuchungsstellen gemäß den Voraussetzungen der Trinkwasserverordnung (*vom 20.Juni 2023 (BGBl. I Nr. 159, 2) FNA 2126-13-42)

Kontaktadresse:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Benannte Stelle nach TrinkwV
Schweinauer Hauptstr. 80
90441 Nürnberg
US155@lgl.bayern.de

Listen

Zulassung von Trinkwasser-Untersuchungsstellen

Voraussetzungen für die Untersuchung von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) nach TrinkwV durch die Trinkwasseruntersuchungsstellen sind::

  • die Akkreditierung durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen,
  • die Einhaltung der Vorgaben nach Trinkwasserverordnung unter Berücksichtigung der angeführten Anlagen,
  • die Arbeit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik,
  • ein funktionierendes System der internen Qualitätssicherung,
  • die erfolgreiche Beteiligung an externen Qualitätssicherungsprogrammen,
  • der Einsatz von hinreichend qualifiziertem Personal für die Durchführung der Untersuchungen,
  • die Zulassung und die Listung durch die Benannte Stelle eines Bundeslandes

Weitere Informationen finden Sie in den „Hinweisen zum Vollzug der TrinkwV

Hinweise zum Vollzug der TrinkwV (PDF, 245 KB)

Antrag auf Zulassung als Trinkwasser-Untersuchungsstelle in Bayern

Für die Überprüfung nach TrinkwV stellt das Labor einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Benannten Stelle. Aus dem Antrag muss hervorgehen, für welche Parameter mit welchen Untersuchungsmethoden die Zulassung als Trinkwasseruntersuchungsstelle erfolgen soll.

Mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegende Unterlagen

Hinweise zum Vollzug der TrinkwV, Anlage 1 (PDF, 107 KB)

A) Antragsformulare TrinkwUntersuchungsstelle (bitte elektronisch bearbeiten)

Antragsformulare (Exceldatei) (XLSX, 300 KB)

Bitte bearbeiten Sie diese Formulare elektronisch, beginnend mit Datenblatt 1. Dafür ist mindestens eine MSOffice2003 oder Open Office 2.0 -Version erforderlich. Bitte ändern Sie die Formatierungen nicht. Für Fragen zur Bearbeitung stehen wir Ihnen telefonisch unter 09131 6808-2975 oder per E-Mail: US155@lgl.bayern.de gern zur Verfügung.

B) ergänzende Unterlagen siehe Anlage 1 zu Hinweise zum Vollzug der TrinkwV

Den formlosen Antrag und die zugehörigen Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail oder schriftlich an die oben genannte Adresse.

Aufrechterhaltung der Zulassung

Änderungen

Änderungen bezüglich Akkreditierungsumfang, Personal, Standort ect. müssen unverzüglich der Benannten Stelle angezeigt werden. Dies kann per E-Mail erfolgen.

Jahresmeldung

Alle Trinkwasseruntersuchungsstellen Bayerns, die nach der TrinkwV zugelassen sind, müssen die Jahresmeldung der Benannten Stelle Bayern vorlegen. Stichtag für die Datenerhebung ist der 01.10.eines jeden Kalenderjahres (siehe auch "Hinweise zum Vollzug der TrinkwV").

Termin zur Vorlage ist der 01.11. eines jeden Kalenderjahres (Posteingang im LGL).

Die benötigten Formulare für die Jahresmeldung stehen als Excel-Datei zur Verfügung:

Unterlagen aktuelle Jahresmeldung nach TrinkwV (XLSX, 460 KB)

Für jeden Labor-Standort ist eine eigene Jahresmeldung (eigene Datei) zu erstellen.

Bitte bearbeiten Sie diese Formulare elektronisch, beginnend mit Datenblatt 1. Dafür ist mindestens eine MSOffice2003 oder Open Office 2.0 -Version erforderlich. Bitte ändern Sie die Formatierungen nicht. Für Fragen zur Bearbeitung stehen wir Ihnen telefonisch unter 09131 6808-2975 oder per E-Mail: US155@lgl.bayern.de gern zur Verfügung.

Die ausgefüllten Datenblätter und das Rückantwortschreiben mit Unterschrift als Scan können per E-Mail versendet werden.