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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Auftragsweitergabe

Grundsätzlich ist zwischen einer Vergabe als Unterauftrag nach DIN EN ISO/IEC 17025 und einer Fremdvergabe von Aufträgen zu unterscheiden:

  • Prüftätigkeiten können von einem Laboratorium nur als Unterauftrag vergeben werden, wenn es selbst die Kompetenz (Akkreditierung) für diese Prüftätigkeit besitzt.
  • Ergebnisse, die von Unterauftragnehmern durchgeführt wurden, müssen im Prüfbericht klar gekennzeichnet sein.
  • Der Unterauftragnehmer muss im Prüfbericht genannt werden, um die Listung dieses Labors nach TrinkwV 2001 überprüfbar zu machen.
  • Der Unterauftragnehmer muss über die Ergebnisse in schriftlicher oder elektronischer Form berichten.
  • Laboratorium ist für Tätigkeit des Unterauftragnehmers verantwortlich.
  • Der Unterauftragnehmer muss Anforderungen der Norm erfüllen (vgl. ISO/IEC 17025 Abschnitt 5.10.6).
  • Bei Vergabe von Prüftätigkeiten an ein anderes Laboratorium, für das das Auftragslabor selbst nicht kompetent (akkreditiert) ist, handelt es sich um einen eigenständigen Auftrag d. h. eine Fremdvergabe und nicht um einen Unterauftrag im Sinne von DIN EN ISO/IEC 17025.
  • Alle Prüftätigkeiten, für die ein Labor nicht akkrediert ist, müssen im Prüfbericht eindeutig als außerhalb der Akkreditierung gekennzeichnet werden.
  • Der Prüfbericht des im Rahmen der Fremdvergabe beauftragten Labors muss dem Prüfbericht des auftraggebenden Labors beigefügt werden, um die Listung des ersteren Labors nach TrinkwV 2001 überprüfbar zu machen.
  • Die Beurteilung/Bewertung der fremdvergebenen Prüfungen kann nur durch das, die Analysen durchführende und dafür akkreditierte, Labor erfolgen.

Nachfolgend ist die oben geschilderte, unterschiedliche Vorgehensweise tabellarisch zusammengefasst.

Tabelle 1: Tabellarisch zusammengefasste Vorgehensweise.
Ist eine Akkreditierung und Listung n. TrinkwV für die vom Erstkunden beauftragten Parameter im Labor X vorhanden? ja: Kompetenz für die Methode liegt im Labor X vor nein: keine Berechtigung im Labor X zur Untersuchung und Beurteilung der beauftragten Parameter im Rahmen der TrinkwV
Auftragsweitergabemöglich als Unterauftragsvergabe nach DIN EN ISO/IEC 17025 (z.B. aus Kapazitätsgründen) Fremdvergabe eigenständiger Auftrag (da die Untersuchung nicht im Kompetenzbereich des beauftragten Labors X liegt)
Beurteilung / Gutachten eine Beurteilung der im Unterauftrag erhaltenen Untersuchungsergebnisse kann durch Labor X erfolgen eine Beurteilung der Untersuchungsergebnisse durch das Labor X kann nicht erfolgen, da keine Untersuchungskompetenz vorliegt.
Kennzeichnung im Prüfbericht
  • Ergebnis der Untersuchung kann in den eigenen Prüfbericht eingefügt werden
  • jeder vergebene Parameter muss deutlich sichtbar als Unterauftragsvergabe an ein akkreditiertes/gelistetes Labor gekennzeichnet sein
  • das beauftragte Labor muss genannt werden (standortbezogen)
  • eine Kopie des Prüfberichtes des beauftragten Labors kann beigelegt werden
  • im Prüfbericht müssen die vergebenen Parameter/ Untersuchungen deutlich sichtbar als Fremdvergabe an ein akkreditiertes/ gelistetes Labor gekennzeichnet sein (eigenständiger Auftrag)
  • zusätzlich muss die Angabe vorhanden sein, dass das eigene Labor (X) für diese Parameter nicht akkreditiert ist
  • der Bericht muss den Vermerk enthalten, dass der Prüfbericht des untersuchenden Labors beigefügt ist
  • eine Kopie des Prüfberichtes des beauftragten Labors muss beigelegt werden

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