Aufgaben/Zuständigkeiten des Landesinstituts
Tiergesundheit II, (TGII)
Sachgebiet TG7 Bakteriologie, bestandsspezifische Impfstoffe

Herstellung von bestandspezifischen Impfstoffen

Die Herstellung von bestandsspezifischen Impfstoffen erfolgt ausschließlich im Auftrag des behandelnden Tierarztes. Für die Herstellung des Impfstoffs wird ein Bakterienisolat aus zuvor eingesendetem Untersuchungsmaterial desselben Bestands benötigt. Impfstoffe können nur aus Erregern hergestellt werden, die am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) isoliert wurden, nicht aus Isolaten anderer Untersuchungsstellen. Die Impfstoffherstellung dient der Gesunderhaltung der Tiere in Bezug auf bakterielle Infektionserreger. Darüber hinaus wird Impfstoff zur Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen wie z. B. die Salmonellose der Rinder eingesetzt. Die bestandsspezifischen Impfstoffe stellen eine wichtige Ergänzung dar, wenn zugelassene Impfstoffe der pharmazeutischen Industrie fehlen oder wegen der Typenvielfalt der Erreger nicht ausreichend wirksam sind. Die Impfstoffe werden parenteral, z. B. als Muttertierimpfstoff bei Neugeborenendurchfällen, oder lokal als Schluck- oder Intranasalimpfstoff angewendet.

Zielgruppe

Praktizierende Tierärzte, Amtstierärzte an den Veterinärämtern

Kontakt

  • Impfstoffbestellungen bitte per Fax an: 09131 6808-2692
  • Telefonische Auskunft: 09131 6808-2625
  • E-Mail: impfstoff@lgl.bayern.de

Formulare, Anträge

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