Aufgaben/Zuständigkeiten des Landesinstituts
Tiergesundheit II, (TGII)
Sachgebiet TG6 Pathologie, Parasitologie und Bienenkrankheiten

Pathologische und histologische Untersuchungen

Die vielfältigen Aufgaben der Veterinärpathologie betreffen in erster Linie die Bekämpfung von Tierseuchen. Dazu gehören insbesondere die Diagnostik anzeige- und meldepflichtiger Krankheiten, die Feststellung der Todes- bzw. Krankheitsursache und die Feststellung von Abortursachen bei Tieren.

Weitere Aufgaben betreffen die Bereiche Tierschutz sowie forensische Fragestellungen. Unser Ziel ist die möglichst weitreichende Diagnosestellung bei Krankheiten und Todesfällen der Tiere und damit die fachliche Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in Veterinärämtern und in der kurativen Praxis sowie an Schlachthöfen.

Ausführliche Beschreibung

Zielgruppe

kurativ tätige Tierärzte, Veterinärämter, amtliche Tierärzte

Einsenderichtlinien

  • Das Untersuchungsmaterial sollte möglichst frisch sein, daher sollte das Tier möglichst unverzüglich angeliefert werden. Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werden die Tiere in Kühlräumen unter bestmöglichen Bedingungen gelagert. Annahmezeiten siehe unten.
  • Bis zur Anlieferung: Kühlen der Tierkörper/Organe. Tierkörper/Organe vor der Verpackung in auslaufsicheren Behältern/Plastiksäcken unbedingt auskühlen lassen!
  • Einfrieren vermeiden! Gefrorenes Material ist nur eingeschränkt beurteilbar und nur bedingt für weitere Untersuchungen geeignet.
  • Unbedingt aussagekräftigen Untersuchungsantrag (Download unter "Formulare, Anträge, Materialien") mit allen notwendigen Angaben beifügen.
  • Für eine histologische Untersuchung: kleinvolumige Gewebeproben (Dicke bis ca. 1 cm; Tumoren evtl. einschneiden) in Formalin fixieren (handelsübliches Formalin, ca. 37-prozentig, mit Leitungswasser ca. 1:7 verdünnen; ein Mehrfaches des Probenvolumens und auslaufsichere Gefäße verwenden). Für weitere Untersuchungen oder eine Impfstoffherstellung ist zusätzlich unfixiertes Gewebe notwendig!

Untersuchungskosten

Die Untersuchungskosten für beitragspflichtige landwirtschaftliche Nutztiere (Rinder, Schafe, Schweine, Pferde, Hühner und Puten) werden, sofern die Untersuchung tierärztlich veranlasst wird, größtenteils von der Bayerischen Tierseuchenkasse übernommen. Dies trifft jedoch ausschließlich für in Bayern gehaltene Tiere zu. Für nichtbeitragspflichtige Tiere (beispielsweise Hunde, Katzen, Heimtiere, aber auch Ziegen, Enten, Gänse) sowie für Untersuchungen, welche nicht unmittelbar von der Bayerischen Tierseuchenkasse übernommen werden, werden Gebühren erhoben. Davon ausgenommen sind vom Veterinäramt veranlasste Untersuchungen, die im staatlichen Interesse liegen.

Formulare, Anträge, Materialien

Antragsformular: Antrag Pathologie (PDF, 100 KB)

Kontakt

poststelle@lgl.bayern.de
Pathologielabor Oberschleißheim, Tel.: 09131 6808-5323
Pathologielabor Erlangen, Tel.: 09131 6808-2617

Annahmezeiten

  • Erlangen:
    Eggenreuther Weg 43
    Mo bis Do 7.00 bis 15.00
    Fr 7.00 bis 12.00
    Sa 9.00 bis 11.30
  • Oberschleißheim:
    Veterinärstraße 2 (Einfahrt Sankt-Hubertus-Straße)
    Mo bis Do 8.00 bis 16.30 Uhr
    Freitag 8.00 bis 14.30 Uhr
    Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr