Aufgaben/Zuständigkeiten des Landesinstituts Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit (SE); Sachgebiet SE2: Planung, Koordination, TIZIAN
Hotline für Verbraucherhinweise
Um Hinweise von Verbrauchern auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustände in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft gezielt und schnell bearbeiten zu können, hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Internetseite und eine Hotline eingerichtet.
Die Hinweise werden durch das LGL unverzüglich an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Dienststellen bei den Landkreisen und Städten in Bayern weitergegeben. In gravierenden Fällen beteiligt sich auch die Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit an Kontrollen.
Ferner verwendet das LGL die gewonnenen Informationen für die Früherkennung von Problemen und Krisen. Verbraucher können ihre Beobachtungen an das LGL in anonymisierter oder personifizierter Form zur Bearbeitung entweder per Formular oder telefonisch melden.
Zielgruppe
Verbraucher
Kontakt
Hotline für Verbraucherhinweise
Tel.: 09131 6808-5656
E-Mail: anonyme-hinweise@lgl.bayern.de
Formulare, Anträge, Materialien
Nähere Hinweise zur Hotline unter http://www.lgl.bayern.de/aktuell/anonyme_hinweise.htm
