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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Blutalkohol

Alkoholkonsum kann dazu führen, dass der Konsument in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird. Das wirkt sich besonders im Straßenverkehr aus. Das LGL führt für die Polizei den größten Teil der Blutalkoholuntersuchungen in Bayern durch. Jedes Jahr werden mehrere Tausend Blutproben untersucht.

Alkohol am Steuer ist eine der häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Seit Mitte der 70iger Jahre führt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Amtshilfe für die Bayerische Polizei den größten Teil der Blutalkoholuntersuchungen in Bayern durch. Untersucht werden jedes Jahr über 20.000 Blutproben. Der größte Teil dieser Proben werden im Rahmen von Verkehrskontrollen genommen. Andere Blutproben stammen von auffällig alkoholisierten Personen, die unter Verdacht stehen, Straftaten begangen zu haben.

Die Ergebnisse werfen ein besonderes Schlaglicht auf den missbräuchlichen und übermäßigen Konsum von Alkohol. Die Alkohol-Kontrollen der Polizei tragen zusammen mit der anschließenden Untersuchung im LGL zur Prävention des Alkohol-Missbrauchs bei. Wird Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet, ist dieses für die Betroffenen eine Chance, ihren leichtfertigen Umgang mit Alkohol zu überdenken und gegebenenfalls eine noch nicht realisierte Alkoholerkrankung zu erkennen und behandeln zu lassen. Unter www.dhs.de (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.) finden betroffene Personen Hilfsangebote und Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen.

Alkohol und Straßenverkehr

In Deutschland gilt im Allgemeinen die so genannte 0,5 Promille-Grenze (§ 24a des Straßenverkehrsgesetzes). Wer nach Alkoholkonsum in einer Verkehrskontrolle mit mehr als 0,5 ‰ Blutalkohol angetroffen wird, verliert für eine begrenzte Zeit seinen Führerschein. Für Fahranfänger gilt allerdings ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe muss rechnen, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel ein Fahrzeug führt, obwohl er dazu nicht in der Lage ist (§ 316 StGB). Aus medizinischer Sicht gilt, dass man sich ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 bis 1,09 ‰ im Zustand der relativen und ab 1,10 ‰ im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit befindet.

Am besten und sichersten fährt man völlig ohne Alkohol.

Die häufigsten juristischen Folgen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen.

Tabelle 1: Alkoholkonsum und Verkehrsstrafrecht
Blutalkohol Verkehrsstrafrecht
ab 0,0 ‰ Null Promille für Fahranfänger
ab 0,3 ‰ Alkohol zeigt Wirkung. Im Falle eines Verkehrsunfalls ist der Autofahrer schuldig.
ab 0,5 ‰ Es liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Folgen: Bußgeld, Entzug der Fahrerlaubnis für begrenzte Zeit.
ab 1,1 ‰ Es liegt eine Straftat vor mit der Folge einer strafrechtlichen Verfolgung.
ab 1,6 ‰ Es kann zu einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis kommen. Erst nach Erstellung eines "medizinisch-psychologischen Gutachtens" kann die Fahrerlaubnis zurückgegeben werden, Unauffälligkeit vorausgesetzt.

Das Jahr 2011

  • 20661 Blutproben von 18311 Probanden wurden auf Alkohol untersucht.
  • 87,4 % der Probanden waren männlich und 12,6 % weiblich.
  • Unter 18 Jahren waren 302 Jungen und 27 Mädchen, zusammen 1,7 % aller Probanden.
  • Jüngste Probanden waren zwei 12-jährige Jungen, davon der eine mit 0,56 ‰ und der andere mit 1,78 ‰.
  • Älteste Probandin war ein 91-jähriger Herr mit 0,37 ‰.
  • Der Altersdurchschnitt aller Probanden lag bei 39 Jahren.
  • Als höchste BAK wurde 4,53 ‰ gemessen. Das Blut stammte von einem 23-jährigen Probanden aus Niederbayern.
  • Präsentation: Alkohol und Verkehrsstrafrecht 2011 (PDF, 401 KB)
  • Präsentation: Blutalkoholuntersuchungen 2011 (PDF, 758 KB)
  • Zum Vergleich mit dem Vorjahr diese Präsentation: Blutalkoholuntersuchungen 2010 (PDF, 801 KB)

Weitere und detaillierte Informationen über Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sind auf der Internet-Plattform des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e. V. www.bads.de zu finden.