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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Aufgaben/Zuständigkeiten des Landesinstituts
Gesundheit (GE), Sachgebiet GE4 Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung, Prävention, Sozialmedizin

Überwachung von Infektionskrankheiten

Die Surveillance von Infektionskrankheiten besteht in der Überwachung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten, die von den Ärzten und Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet werden. Die Gesundheitsänmter überprüfen und ergänzen diese durch eigene Ermittlungen und übermitteln sie ans Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Das LGL erstellt Auswertungen und Statistiken über die epidemiologische Lage in Bayern und führt ggf. eigene Ermittlungen oder Untersuchungen von Krankheitshäufungen durch. Die Ergebnisse werden den Gesundheitsämtern, anderen Fachbehörden und der medizinischen Fachöffentlichkeit in Form regelmäßiger Berichte zur Verfügung gestellt.

Zielgruppe

Gesundheitsbehörden, medizinische Fachöffentlichkeit, Bevölkerung

Kontakt

Dr. Wolfgang Hautmann
Tel.: 09131 6808-5415
E-Mail: wolfgang.hautmann@lgl.bayern.de

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