Aufgaben/Zuständigkeiten des Landesinstituts
Gesundheit (GE), Sachgebiet GE4 Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung, Prävention, Sozialmedizin
Neugeborenenscreening
Beim Neugeborenenscreening handelt es sich um eine bevölkerungsbezogene Präventionsmaßnahme, die allen Eltern von Neugeborenen in Bayern angeboten werden muss. Ziel ist, alle Kinder mit bestimmten angeborenen Stoffwechsel- und Hormonstörungen frühzeitig zu diagnostizieren und zu behandeln, um Behinderungen und Todesfälle zu vermeiden. Um sicherzustellen, dass das Angebot alle Eltern von Neugeborenen erreicht, arbeitet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit den Gesundheitsämtern zusammen.
Im Screeningzentrum des LGL erfolgt ein sogenanntes Tracking der kontroll- und wiederholungsbedürftigen Befunde. Dazu werden Geburts- und Kinderkliniken, Kinderärzte und Eltern aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Kontrolluntersuchungen erfolgen.
Zielgruppe
Gesundheitsämter, Geburts- und Kinderkliniken, Kinderärzte, Labor, Eltern Neugeborener
Kontakt
Screeningzentrum
Tel.: 09131 6808-5204
E-Mail: screening@lgl.bayern.de
Formulare, Anträge, Materialien
- Statistikformulare für die Gesundheitsämter sowie ein Leitfeiden zum Erstellen der Statistik
- Screening-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ("Kinder-Richtlinien") (PDF, 117 KB)
- Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) (PDF, 100 KB)
