Aufgaben/Zuständigkeiten des Landesinstituts
Gesundheit (GE), Sachgebiet GE2 Infektiologie
Analytische Überwachung gentechnischer Anlagen
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist für die experimentelle Überwachung beim Vollzug des Gentechnikgesetzes zuständig (Gentechnik-Zuständigkeitsverordnung). Zu den Aufgaben der experimentellen Überwachung zählen sowohl die analytische Überprüfung von gentechnischen Arbeiten als auch die Entnahme und Untersuchung von Proben aus gentechnischen Anlagen. Gegenstand der mikrobiologischen und molekularbiologischen Analytik ist die Überprüfung folgender kritischer Schwerpunkte:
- Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz (Einhaltung einer guten mikrobiologischen Praxis, z. B. Nachweis von Laborkontaminationen und Verschleppungen, Nachweis von Kontaminationen in sicherheitsrelevanten Einrichtungen, z. B. Bildung von Aerosolen an Zentrifugen)
- Effektivität der Einschließungsmaßnahmen (unbeabsichtigte Freisetzung und Inaktivierungsmaßnahmen: Abluft, Abwasser, Abfall, Abtrennung/Entfernung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) aus Fermentations- bzw. Biotechprodukten)
Zielgruppe
Regierung von Oberbayern (ROB) und Regierung von Oberfranken (ROF)
