Akkreditierung

Bestätigung der Akkreditierung des Bayerischem Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) im Juni 2014

Die fachliche Kompetenz der Labore des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde nun offiziell durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) bestätigt. Die Begutachtungen an den Standorten Oberschleißheim, München, Erlangen und Würzburg fanden von November 2013 bis März 2014 statt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Grundlage des Akkreditierungsverfahrens für die Labore im Bereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz ist die internationale Norm DIN EN ISO/IEC 17025 „Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“, die Grundlage des Verfahrens für die humanmedizinischen Labore ist die DIN EN ISO/IEC 15189 „Medizinische Laboratorien - Anforderungen an die Qualität und Kompetenz“.

Das Spektrum der akkreditierten Bereiche erstreckt sich über alle Labore des LGL: für den gesundheitlichen Verbraucherschutz sind das die Labore der Landesinstitute für Lebensmittel und kosmetische Mittel, Tiergesundheit und Futtermittel, Arbeitsschutz und Produktsicherheit sowie Rückstände und Kontaminanten, Getränke und Bedarfsgegenstände, sowie einzelne Bereiche des Landesinstitutes für Gesundheit (Hygiene, Wasseruntersuchungen, Pharmazie); für den humanmedizinischen Bereich sind es die Labore des Landesinstitutes für Gesundheit.

Während der zum Teil mehrtägigen Begehungen haben unabhängige Begutachter im Auftrag der DAkkS die Kompetenz der Laboratorien überprüft und die fachliche Kompetenz der Wissenschaftler und Labormitarbeiter unter Beachtung der entsprechenden Normen, Standards und fachlichen Anforderungen bewertet.

Mit Ausstellung des Akkreditierungsbescheides und der Akkreditierungsurkunde im Juni 2014 wurde dem LGL für die Labore in den Bereichen Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Medizin die fachliche Kompetenz im Umfang des Anhangs zur Akkreditierungsurkunde bescheinigt.

Reakkreditierung im Jahr 2019

Im Dezember 2019 erhielt das LGL die neue Akkreditierungsurkunde.
Nach einer mehrmonatigen Begutachtungsphase im zweiten Halbjahr 2018 und zu Beginn des Jahres 2019 konnte die Akkreditierung in den zwei Akkreditierungsverfahren der Bereiche Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Humanmedizinische Laboruntersuchungen unterbrechungsfrei weitergeführt werden. Die fachliche Kompetenz wurde für alle Untersuchungsverfahren sowie für neu etablierte Prüftechniken der Landesinstitute für Lebensmittel, Lebensmittelhygiene und Kosmetische Mittel; für Arbeitsschutz und Produktsicherheit, umweltbezogener Gesundheitsschutz; für Rückstände, Kontaminanten und Bedarfsgegenstände; für Tiergesundheit und für Gesundheit bestätigt und in Form der Urkundenanlagen dem LGL dokumentiert.