Maßnahmen der modularen Qualifizierung in den fachlichen Schwerpunkten

  • Technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher und
  • Hygienekontrolldienst

I. Der Weg zur modularen Qualifizierung

Rechtliche Grundlagen:

Verordnung zur Durchführung der modularen Qualifizierung (Modulare Qualifizierungsverordnung – ModQV) vom 14. Oktober 2011. Empfehlung: Link Bayern-Recht online (siehe unten)

II. Durchführungskonzept für das Modul „Fachpraktische, fachtheoretische und fachrechtliche Methodenkompetenz ausgerichtet an der aktuellen Verwaltungspraxis“

Veranstalter:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit , Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL), Pfarrstraße 3, 80538 München.

Zielgruppe:

Hygienekontrolleure und Lebensmittelkontrolleure aus Bayern.

Anmeldefrist:

Regierungen und LGL teilen der AGL die anstehenden Teilnehmer und Teilnehmerinnen für die Planung und Koordination bis zum 1. Februar eines Jahres mit.

Vorbereitung im Selbststudium:

Zur Sicherstellung einer umfassenden Vorbereitung und Auseinandersetzung mit den anstehenden fachlichen Themenkomplexen werden den gemeldeten Teilnehmern und Teilnehmerinnen acht Wochen vor Beginn der Maßnahme am LGL vier Themenschwerpunkte bei Lebensmittelkontrolleuren und Lebensmittelkontrolleurinnen sowie drei Themenschwerpunkte bei Hygienekontrolleuren und Hygienekontrolleurinnen aus den unter 4.) genannten Themenfeldern mitgeteilt.

Diese aus den Themen der Ausbildung gewählten Schwerpunkte werden von der Prüfungskommission anhand der bisherigen beruflichen Erfahrung und des Einsatzgebietes des Teilnehmers oder der Teilnehmerin vorher festgelegt und sind im Selbststudium bis zum Beginn der Maßnahme am LGL vorzubereiten. Sie werden während der Maßnahme am LGL vertieft und gehen als vier bzw. drei von sechs Schwerpunktthemen in die Prüfung ein.

Dauer, Termine und Ort der Maßnahmen am LGL:

Die von der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL) beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchzuführenden Maßnahmen gemäß den Übersichten 2 und 3 in der Anlage zur VV-ModQV im Umfang von 32 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten für Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen sowie Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen werden jeweils einmal jährlich (voraussichtlich im Zeitraum Mai-Juni) am LGL, für Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen in Oberschleißheim und für Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen abwechselnd in Erlangen und Oberschleißheim bei Bedarf durchgeführt.

Durchführung der Maßnahmen am LGL:

Die 32 erforderlichen Unterrichtseinheiten werden an vier Arbeitstagen am LGL in folgenden Themenfeldern sowohl theoretisch als auch mit Praxisbezug bearbeitet:

(a) Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen

  • pflanzliche und tierische Lebensmittel
  • Getränke/Aromen
  • Fette/Öle
  • Gentechnik
  • Mikrobiologie
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Kosmetik/Tabak
  • Rückstände und Kontaminanten (Pflanzenschutzmittel/Umweltkontaminanten/organische Toxine und Kontaminanten/Mykotoxine/Elemente)
  • Allergene
  • Bedarfsgegenstände
  • Schnittstellen KBLV/LGL-PL/Schnellwarnsystem/TIZIAN

(b) Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen

  • Wasserhygiene
  • Infektionshygiene
  • Umwelthygiene
  • Infektionsepidemiologie
  • Infektionsdiagnostik
  • Lebensmittelbedingte Ausbrüche

Prüfung - Durchführung und Terminierung:

Die 30-minütige mündliche Prüfung wird an einem durch die Prüfungskommission bestimmten Termin am LGL in Oberschleißheim oder Erlangen abgenommen.

Der Prüfungstermin wird - falls nicht in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Prüfungskommission und Prüfling abweichend vereinbart - auf einen Tag frühestens zwei, spätestens jedoch vier Wochen nach Ende der Maßnahme festgesetzt.

Prüfung - Themenschwerpunkte:

Es werden sowohl bei Lebensmittelkontrolleuren und Lebensmittelkontrolleurinnen als auch Hygienekontrolleuren und Hygienekontrolleurinnen jeweils sechs Themenschwerpunkte geprüft.

(a) Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen:

  • Thema 1-4: Die gemäß 3.) ausgewählten und durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin bereits im Vorfeld der Maßnahme aufzubereitenden vier Themenschwerpunkte, welche am LGL vertieft werden.
  • Thema 5: Ein weiteres Thema aus der Maßnahme mit Bezug zu aktuellen Fällen oder Fragestellungen.
  • Thema 6: Ein Thema, das schwerpunktmäßig auf die Verknüpfung zwischen LGL und Praxis sowie die Schnittstellen eingeht (z.B. Schnellwarnung, Betriebskontrollen mit Landesinstitut Planung und Lenkung Lebensmittelsicherheit (PL), BELA, Risikokommunikation, Krisenmanagement o. ä.).

(b) Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen

  • Themen 1-3: Die gemäß „Vorbereitung im Selbststudium“ ausgewählten und durch den Teilnehmer oder die Teilnehmerin bereits im Vorfeld der Maßnahme aufzubereitenden drei Themenschwerpunkte, welche am LGL vertieft werden.
  • Themen 4-6: Weitere Themen aus der Maßnahme mit Bezug zu aktuellen Fällen oder Fragestellungen.

Ansprechpartner:

Als Ansprechpartner stehen Ihnen für:

(a) Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen:

Herr Dr. Ferry Böhme (Tel. 09131 6808-5450) und Frau Kristin Hecklau (Tel. 09131 6808-5648) / Mail: ausbildung-lmk@lgl.bayern.de

(b) Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen:

Frau Melanie Manner (Tel.: 09131 6808-2974) und Frau Satenik Chatsatourian (Tel. 09131/6808-2965)

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