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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Sozialmedizinische Assistentinnen Lehrgang

I. Berufsbild

Die Sozialmedizinischen Assistentinnen sind dem ärztlichen Dienst an den Landratsämtern (Gesundheitsverwaltung) zugeordnet. Die Aufgaben der Sozialmedizinischen Assistentinnen liegen mit unterschiedlicher Gewichtung im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsfürsorge. Solche Aufgaben sind insbesondere: Mütterberatung, Gesundheitshilfe für Säuglinge und Kleinkinder, für Kinder in Kindergärten und Schulen, Erfassung und Betreuung von Risikokindern, Gesundheitshilfe für Tuberkulosekranke, Impfungen, Gesundheitshilfe für körperlich und geistig Behinderte, Gesundheitsaufklärung und -erziehung, Mitwirkung bei der Heimaufsicht, Dokumentation und Statistik.

II. Der Weg zum Beruf

Rechtliche Grundlagen:

Die Weiterbildung zur Sozialmedizinischen Assistentin erfolgt verwaltungsintern und setzt die vorherige Einstellung bei einem Landratsamt (Gesundheitsverwaltung) voraus.

Einstellungsbehörde:

Für die Einstellung der Sozialmedizinischen Assistentinnen bei den 71 Landratsämtern (Gesundheitsverwaltung) in Bayern sind die (Bezirks-) Regierungen zuständig:

  • Regierung von Oberbayern, 80534 München,
  • Regierung von Niederbayern, 84023 Landshut,
  • Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg,
  • Regierung von Oberfranken, Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth,
  • Regierung von Mittelfranken, 91511 Ansbach,
  • Regierung von Unterfranken, 97064 Würzburg und
  • Regierung von Schwaben, 86145 Augsburg.

Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig:

  • Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München
  • Stadtverwaltung, Maximilianstr. 4, 86145 Augsburg,
  • Stadtverwaltung, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg,
  • Stadtverwaltung, Postfach 21 09 64, 85024 Ingolstadt und
  • Stadtverwaltung, Postfach 18 53, 87668 Memmingen.

Regelungen außerhalb Bayerns sind bei den jeweiligen obersten Landesgesundheitsbehörden zu erfragen.

Einstellungsvoraussetzungen:

Für die Weiterbildung zur Sozialmedizinischen Assistentin kommen in Bayern Angestellte in Betracht, die über eine abgeschlossene Ausbildung als Krankenschwester (Gesundheits- und Krankenpflegerin) oder Kinderkrankenschwester (Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin) verfügen. Die Einstellungsvoraussetzungen außerhalb Bayerns sind bei den dort zuständigen Landesbehörden zu erfragen.

III: Lehrgang für Sozialmedizinische Assistentinnen im Gesundheitsdienst

Veranstalter:

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit , Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL), Pfarrstraße 3, 80538 München.

Zielgruppe:

Sozialmedizinische Assistentinnen aus Bayern, Baden- Württemberg, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen.

Zugangsvoraussetzungen:

Die Lehrgänge gelten einer verwaltungsinternen Weiterbildung und sind solchen Damen vorbehalten, die bereits an Landratsämtern (Gesundheitsverwaltung) tätig sind.

Inhalt:

Der Lehrgang beinhaltet die Themen und Aufgaben der Sozialmedizinischen Assistentinnen in den Gesundheitsämtern. Der Lehrgang umfasst ca. 380 Unterrichtsstunden und ist in vier Teile gegliedert:

  • Gebiet 1: Recht, Verwaltung, Staatsbürgerkunde und Berufskunde
  • Gebiet 2: Umgang mit dem Bürger, Gesundheitserziehung, Sozial- und Jugendhilfe, Mutterschutz, Statistik, Kindergarten- und Schulwesen, Heimaufsicht
  • Gebiet 3: Gesundheitshilfe
  • Gebiet 4: Seuchen- und Umwelthygiene

Prüfung:

Der Lehrgang endet mit einer Prüfung die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht.

Dauer und Termine:

Der Lehrgang dauert ca. dreieinhalb Monate und findet in der Regel in Abständen von zwei Jahren statt. Der nächste Lehrgang beginnt am 10. September 2012.

Ort:

Der Lehrgang findet vorwiegend in der Pfarrstraße 3 in München statt.

Lehrgangsgebühr:

Für die Teilnehmerinnen aus den Landratsämtern in Bayern entstehen keine Kosten. Für Gäste aus den anderen Bundesländern und den Kommunen in Bayern wird eine Lehrgangsgebühr von € 750,- erhoben.

Ansprechpartner:

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Annette Schüller-Kugelmann (09131 6808-4281) und Frau Maria-Luise Rieder (Tel. 09131 6808-4309) zur Verfügung.

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