Fachassistenten Lehrgang
I. Berufsbild
Amtliche Fachassistentinnen und amtliche Fachassistenten in Bayern sind bei den Landkreisen und kreisfreien Städten beschäftigt und überwiegend an Schlachthöfen tätig. Sie unterstützen gemäß Verordnung (EG) Nr. 854/2004, insbesondere Anh. I Abschn. III Kap. I(pdf, 256 KB) den amtlichen Tierarzt bei allen Aufgaben, wobei gewisse Einschränkungen und die in Abschnitt IV festgelegten spezifischen Vorschriften gelten. Ihre wichtigsten Aufgaben im Rahmen des Einsatzes in Schlacht- und Fleischverarbeitungsbetrieben sind:
- Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (inkl. Unterstützung des amtlichen Tierarztes bei der Untersuchung der Schlachttiere auf mögliche Krankheiten)
- Probenahme und Trichinenuntersuchung
- Überwachung der Hygiene in Schlachtbetrieben und Lagern (inkl. Überwachung der Schlachtung, Zerlegung, Weiterverarbeitung)
- Überwachung der Verpackung, Kennzeichnung und Durchführung von Fleischsendungen
- Überwachung der Dokumentationen und Aufzeichnungen in fleischverarbeitenden und –produzierenden Betrieben
- Überwachung der Warenströme bei Ein- und Ausfuhr
- Erstellen von Berichten
II. Allgemeines
Rechtliche Grundlagen:
Der Lehrgang richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 854/2004, insbesondere Anh. I Abschn. III Kap. IV Buchst. B. (pdf, 256 KB)
Die Ausbildung zum amtlichen Fachassistenten gliedert sich in die theoretische Ausbildung von insgesamt mindestens 500 Stunden und die praktische Ausbildung von insgesamt mindestens 400 Stunden. Der Lehrgang ist so konzipiert, dass er zur Prüfung zum amtlichen Fachassistenten für den Bereich „rotes Fleisch“ (Rotfleisch) vorbereitet. Personen, die diese Schulung absolvieren und die entsprechende Prüfung bestanden haben, können sich einer verkürzten Schulung für den Bereich „weißes Fleisch“ (Weißfleisch) unterziehen. Diese Schulung, mit einem Umfang von mindestens 75 Stunden theoretischer Ausbildung und mindestens 80 Stunden praktischer Ausbildung, wird im Anschluss an die erste Schulung angeboten. Personen, die bereits jetzt über die Qualifikation als amtlicher Fachassistent verfügen, können an dieser verkürzten Schulung teilnehmen, sofern sie eine entsprechende praktische Ausbildung vorweisen können.
III. Lehrgang
Rotfleisch-Kurs
Die theoretische Ausbildung im Rotfleisch-Kurs mit insgesamt mindestens 500 Stunden, entspricht einem Umfang von etwa 17 Wochen. Der theoretische Unterricht wird jeweils in drei- bis fünfwöchige Blöcke aufgeteilt. Zwischen den einzelnen Theorieblöcken finden Praxisphasen von je zwei- bis fünfwöchiger Dauer statt.
Inhalt
Theoretische Ausbildung
Im Lehrgang werden Kenntnisse und Fähigkeiten aus folgenden Gebieten und Lehrfächern gemäß Anh. I Abschn. III Kap. IV Buchst. B der VO (EG) Nr. 854/2004 vermittelt:
- Recht und Verwaltung einschließlich EDV, Berufe des öffentlichen Gesundheits- und Veterinärwesen
- Marktorganisation
- Landwirtschaftliche Tierhaltung
- Technologie
- Hygiene
- Qualitätskontrolle und Verbraucherschutz
- Tierschutz
- Anatomie und Physiologie
- Pathologie und pathologische Anatomie
- Mikrobiologie
- Infektions- und Seuchenlehre
- Amtliche Untersuchungen
- Rechts- und Verwaltungskunde
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung, mit einem Umfang von insgesamt mindestens 400 Stunden, findet in Form verschiedener Praktika an unterschiedlichen Ausbildungsstätten statt. Sie gliedert sich wie folgt auf:
- Praktikum an einem RFL-Schlachtbetrieb: mindestens 120 Stunden
- Praktikum an einem RFL-Zerlegebetrieb: mindestens 40 Stunden
- Praktikum an einem Veterinäramt: mindestens 40 Stunden
- Landwirtschaftliches Praktikum in Triesdorf: mindestens 40 Stunden
- Wahlpraktikum: mindestens 160 Stunden
Das Wahlpraktikum muss in einer oder mehrerer der in a) bis c) genannten Ausbildungsstätten absolviert werden. Es kann zu maximal 120 Stunden auch in einem Geflügelschlachtbetrieb abgeleistet werden.
Die Praktika a) bis c) und e) müssen eigenständig durch die einstellende Behörde bzw. den beliehenen Unternehmer organisiert werden.
Das Landwirtschaftliche Praktikum wird über die AGL organisiert.
Mindestens 150 Stunden des in a) bis c) genannten Praktikums müssen bereits vor Kursbeginn absolviert werden.
Zielgruppe
Angehende amtliche Fachassistenten aus Bayern. Die Zulassung von Teilnehmern aus anderen Bundesländern ist nur für den Fall vorgesehen, dass die vorgesehene Teilnehmerzahl durch bayerische Teilnehmer nicht erreicht wird.
Zugangsvoraussetzungen
Grundsätzlich ist ein geschlossener Ausbildungs-/Arbeitsvertrag mit einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt Voraussetzung. Weitere Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus Artikel 3 der „Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts“ (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung):
a) Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer Hauptschule oder eines mindestens gleichwertigen Bildungsabschlusses,
b) Nachweis der körperlichen und gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate),
c) Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Ferner bestehen, insbesondere aus organisatorischen Gründen, von Seiten der AGL nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen:
d) Vorlage einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes, aus der hervorgeht, dass der Teilnehmer gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) belehrt wurde; bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit gemäß § 42 IfSG darf die Bescheinigung nicht älter als 3 Monate im Falle einer Folgebelehrung gemäß § 43 Abs. 4 IfSG nicht älter als 12 Monate sein,
e) Vorlage einer Kopie des mit dem Aufgabenträger geschlossenen Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrages,
f) Vorlage von Zusagen für die unter „Praktische Ausbildung Nr. 1., 2., 3. und 5.“ genannten Praktika
Prüfung
Im Anschluss an die theoretische und praktische Ausbildung findet die Prüfung statt. Die Prüfungsmodalitäten werden im Wesentlichen über die §§ 19 ff. der Verordnung zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (AVLFM) geregelt.
Die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen und praktischen Schulung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Die Ausbildungsstätten bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen und praktischen Schulung.
Lehrgangsgebühr
Die Kosten für den Rotfleisch-Kurs betragen 1.300,- € pro Teilnehmer.
Bei Nichtinanspruchnahme des Kursplatzes später als 4 Wochen vor Kursbeginn wird einen Verwaltungsgebühr von 300,- € erhoben.
Bei Abbruch des Lehrganges aus persönlichen Gründen oder Ausschluss der/ des Teilnehmerin/ Teilnehmers vom Kurs aus triftigen Gründen, die der/die Teilnehmer/in zu vertreten hat, wird eine Verwaltungsgebühr von 650,- € erhoben.
Termine
Der nächste Rotfleisch-Kurs beginnt voraussichtlich am 08.12.2012 und wird einschließlich der Praktika bis voraussichtlich 05.04.2013 dauern.
Die theoretischen und praktischen Blöcke finden abwechselnd statt:
- 10.09.2012 – 05.10.2012: praktische Ausbildung
- 08.10.2012 – 02.11.2012: theoretische Ausbildung
- 05.11.2012 – 09.11.2012: vorauss. landwirtschaftliches Praktikum
- 12.11.2012 – 16.11.2012: praktische Ausbildung
- 19.11.2012 – 14.12.2012: theoretische Ausbildung
- 17.12.2012 – 11.01.2013: praktische Ausbildung
- 14.01.2013 – 08.02.2013: theoretische Ausbildung
- 11.02.2013 – 01.03.2013: praktische Ausbildung
- 04.03.2013 – 05.04.2013: theoretische Ausbildung
Anmeldung
Die Anmeldung zum Rotfleisch-Kurs erfolgt nach Ausschreibung des Kurses durch die Kreisverwaltungsbehörden, die kreisangehörigen Gemeinden bzw. die beliehenen Unternehmer.
Die Frist für die verbindliche Meldung der Anzahl der gewünschten Teilnehmerplätze im Kurs unter Angabe von Gründen hinsichtlich der Dringlichkeit des Ausbildungsbedarfes ist der 20.01.2012.
Es stehen insgesamt 24 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Sofern mehr Teilnehmerplätze gemeldet werden, behält sich die AGL die Auswahl der Teilnehmer vor. Teilnehmer mit einer Anstellung in Bayern werden bevorzugt berücksichtigt.
Über die Vergabe der Teilnehmerplätze entscheidet die AGL bis spätestens 27.01.2012.
Die Frist zur verbindlichen, namentlichen Benennung der Teilnehmer sowie zur Einreichung der unter „Zugangsvoraussetzungen a) bis c)“ geforderten Nachweise ist der 29.06.2012.
Die unter d) bis f) aufgeführten Unterlagen sind bis spätestens 17.08.2012 einzureichen.
Ort
Die theoretische Ausbildung findet voraussichtlich in der Pfarrstraße 3, 80538 München im LGL statt.
Verkürzter Weißfleisch-Kurs
Im Anschluss an den Rotfleisch-Lehrgang bietet die AGL einen verkürzten Weißfleisch-Lehrgang an. Er dient der Vorbereitung zur Prüfung zum amtlichen Fachassistenten für den Weißfleisch-Bereich und ist nur für die Teilnehmer des Rotfleisch-Lehrganges gedacht oder für Teilnehmer, die bereits jetzt über die Qualifikation als amtlicher Fachassistent verfügen und derzeit im Rotfleisch-Bereich tätig sind. Dieser Kurs befasst sich ausschließlich mit den Besonderheiten für Geflügelfleisch, da sämtliche für beide Bereiche gültigen Lehrinhalte sowie die wichtigsten Grundlagen aus dem WFL-Bereich bereits im Rotfleisch-Kurs behandelt wurden oder bei den Teilnehmern, die bereits jetzt über die Qualifikation als amtlicher Fachassistent verfügen und derzeit im Rotfleisch-Bereich tätig sind, als bekannt vorausgesetzt werden können. Die Dauer ist mit mindestens 75 Stunden theoretischer und mindestens 80 Stunden praktischer Schulung angesetzt. Die Prüfungen sind unmittelbar im Anschluss an die theoretische Ausbildung vorgesehen. Die praktische Ausbildung erfolgt in Form eines vorangestellten Praktikums in einem Weißfleisch-Schlachtbetrieb mit einer Dauer von mindestens 80 Stunden. Dieses Praktikum ist neben den übrigen Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang. Das im Rahmen des Rotfleisch-Lehrganges an einem Weißfleisch-Schlachtbetrieb absolvierte Wahlpraktikum kann angerechnet werden.
Auskunft über Einzelheiten zum WFL-Lehrgang erteilt die AGL derzeit auf Anfrage. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert bekannt gegeben.
Inhalt
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 75 Stunden. Eine amtliche Unterkunft wird nicht bereitgestellt.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung hat einen Umfang von insgesamt mindestens 80 Stunden. Sie ist in Form eines Praktikums gemäß VO 854/2004 Anh. I Abschn. III Kap. IV B Nr. 5 a) ii) und b) ii) an einem Geflügelschlachtbetrieb vor Beginn der theoretischen Ausbildung abzuleisten.
Zugangsvoraussetzungen
Im Rahmen der verfügbaren Plätze können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die folgende Nachweise erbringen, sofern diese nicht bereits der AGL vorliegen:
a) Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer Hauptschule oder eines mindestens gleichwertigen Bildungsabschlusses,
b) Nachweis der körperlichen und gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest, welches nicht älter als drei Monate ist,
c) Nachweis der erforderlichen Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis, welches nicht älter als drei Monate ist,
d) Nachweis der Befähigung durch eine amtliche Bescheinigung über die erfolgreiche Schulung und Prüfung nach
- Anhang I Abschnitt III Kapitel IV Buchstabe B Nr. 5 oder 8 der Verordnung EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. EU Nr. L 139 S. 206, Nr. L 226 S. 83)
oder
- § 3 Abs. 2 Satz 3 der Fleischkontrolleur-Verordnung vom 30. Juni 1992 (BGBl. I S. 1227) in der bis zum 14. August 2007 geltenden Fassung,
e) Nachweis der Teilnahme an Pflichtfortbildungen für amtliche Fachassistenten/innen seit 2006 bzw. seit Aufnahme der Tätigkeit als amtliche/r Fachassistent/in in Form von Teilnahmebescheinigungen,
f) Vorlage einer Kopie des mit dem Aufgabenträger geschlossenen Arbeitsvertrages über die Tätigkeit als amtliche/r Fachassistent/in,
g) Personen, die als amtliche/r Fachassistent/in tätig sind, müssen z.B. durch eine Bestätigung der Beschäftigungsbehörde nachweisen, dass sie nicht mehr als 2 Jahre nicht als amtlicher Fachassistent tätig waren. Wer länger als 2 Jahre nicht als amtlicher Fachassistent tätig war, muss den Nachweis einer erfolgreich absolvierten Nachprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung) erbringen.
Zu Beginn der theoretischen Ausbildung sind zusätzlich folgende Nachweise erforderlich:
h) Vorlage einer Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG):
- Bewerber/Bewerberinnen, bei welchen die erstmalige Ausübung der Tätigkeit noch keine 12 Monate zurückliegt, ist die Erstbelehrung gemäß § 43 Abs. 1 IfSG ausreichend, welche nicht älter als 12 Monate sein darf,
- Bei den übrigen Bewerbern/innen muss eine Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG vorgelegt werden, welche ebenfalls nicht älter als 12 Monate sein darf,
i) Vorlage einer Bestätigung über die praktische Ausbildung an einem Geflügelschlachtbetrieb von mindestens 80 Stunden.
Prüfungen
Im Anschluss an die theoretische Ausbildung findet die Prüfung statt. Die Prüfungsmodalitäten werden im Wesentlichen über die §§ 19 ff. der Verordnung zur Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (AVLFM) (pdf, 466 KB) geregelt.
Die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen und praktischen Schulung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Die Ausbildungsstätten bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen und praktischen Schulung.
Lehrgangsgebühr
Die Kosten für den WFL-Lehrgang betragen 200,- € pro Teilnehmer.
Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses aus persönlichen Gründen oder Ausschluss des Teilnehmers/ der Teilnehmerin vom Lehrgang aus triftigen Gründen, die der/die Teilnehmer/in zu vertreten hat, stellt die AGL die Lehrgangskosten den entsendenden Behörden in Rechnung
Termine
Der nächste Weißfleisch-Kurs findet vom 05. März bis voraussichtlich 23. März 2012 statt.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Weißfleisch-Kurs erfolgt nach Ausschreibung des Kurses durch die Kreisverwaltungsbehörden, die kreisangehörigen Gemeinden bzw. die beliehenen Unternehmer.
Die Frist für die verbindliche Anmeldung unter namentlicher Benennung und Vorlage der unter „Zugangsvoraussetzungen a) bis g) geforderten Nachweise ist der 18.11.2011.
Die unter 3.h) bis 3.i) genannten Nachweise müssen bis spätestens 10.02.2011 der AGL vorliegen.
Es stehen insgesamt 24 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Sofern mehr Teilnehmer gemeldet werden, behält sich die AGL die Auswahl der Teilnehmer vor. Teilnehmer mit Anstellung in Bayern werden bevorzugt berücksichtigt.
Veranstalter
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit , Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL), Pfarrstraße 3, 80538 München.
Ansprechpartnerinnen für weitere Auskünfte
- im Zusammenhang mit der Zulassung, der Organisation und des Ablaufs: Frau Haase, Tel. 09131 6808-4334
- zum fachlichen Konzept des Lehrganges: Frau Dr. Mc Loughlin, Tel. 09131 6808-4254
