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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes

I.Berufsbild

Die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sind vorwiegend bei den Landratsämtern (Gesundheitsverwaltung) beschäftigt. Das Aufgabenspektrum an den Landratsämtern umfasst die Gebiete Medizinalaufsicht, Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung und Prävention, Schul- und Jugendmedizin, Infektionshygiene, Impfwesen, umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umwelthygiene und -medizin sowie medizinische Begutachtung, Psychiatrie einschließlich forensisch relevanter Fragestellungen und Rechtsmedizin.

Weitere Informationen über die Tätigkeit der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst erhalten Sie unter www.aerzte-oegd.de.

Erwerb des Master of Public Health (MPH)

Seit 2008 haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Amtsarztlehrgangs die Möglichkeit, in Verbindung mit dem Lehrgang auch den Master of Public Health (MPH) mit der Spezialisierung Health Administration und Management (HAM) zu erwerben.

Das Studium vermittelt über den Amtsarztlehrgang hinaus theoretische Grundlagen, praktische Fähigkeiten und Kompetenzen für Aufgaben im Bereich der Gesundheitswissenschaften, des Gesundheitswesens und der Bevölkerungsmedizin in Forschung, Bildung, Management, Verwaltung, Politik und Industrie. Damit können die Ärztinnen und Ärzte z. B. in folgenden Einrichtungen eingesetzt werden: Gesundheitsämter und Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitswesens / Selbstverwaltung, Landes-, Bundesämter wie denen für Strahlenschutz oder Risikobewertung, Internationale Organisationen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://ph.web.med.uni-muenchen.de

II.Der Weg zum Beruf

Rechtliche Grundlagen:

Die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst können in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Hierfür gelten in Bayern die in § 2 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gesundheitsdienst (FachV-GesD) genannten Voraussetzungen.

Regelungen außerhalb Bayerns sind bei den jeweiligen obersten Landesgesundheitsbehörden zu erfragen.

Einstellungsbehörde:

Einstellungsbehörde ist in Bayern das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.

Einstellungsvoraussetzungen:

In der Gesundheitsverwaltung in Bayern werden nur Bewerberinnen und Bewerber eingestellt, die die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1-4 FachV-GesD erfüllen.

Die Einstellungsvoraussetzungen außerhalb Bayerns sind bei den dort zuständigen Landesbehörden zu erfragen.

III. Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb der Qualifikation für den fachlichen Schwerpunkt Gesundheitsdienst in der Fachlaufbahn Gesundheit („Amtsarztlehrgang“)

Veranstalter

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL), Pfarrstraße 3, 80538 München.

Zielgruppe

Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus Bayern, Baden- Württemberg, Rheinland- Pfalz, Saarland und Thüringen sowie der Bundeswehr.

Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich ist die Anstellung an einem Landratsamt/ Gesundheitsamt Zugangsvoraussetzung für den Amtsarztlehrgang.

Interessenten, die beabsichtigen, neben dem Amtsarztlehrgang den Master of Public Health zu erwerben, werden von der Akademie zu einem Eignungstest eingeladen.

Inhalt:

Der Amtsarztlehrgang ist Teil der Ausbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen. Er umfasst ca. 700 Unterrichtsstunden. In dem Lehrgang werden alle relevanten Aufgaben und Themenfelder des öffentlichen Gesundheitsdienstes behandelt. Er ist in sechs Module gegliedert.

Die Studiengangsinhalte des Master of Public Health mit der Spezialisierung Health Administration und Management finden Sie unter www.m-publichealth.med.uni-muenchen.de.

Prüfung

Der Lehrgang endet mit der so genannten „Amtsarztprüfung“. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Abschnitt und erstreckt sich auf alle sechs Module. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt das Bestehen der schriftlichen Prüfung voraus. Diejenigen, die den Master of Public Health anstreben, absolvieren darüber hinaus Modulprüfungen.

Dauer und Termine

Der Amtsarztlehrgang findet jährlich statt. Er dauert mindestens sechs Monate und gliedert sich in zwei Teile. Der nächste Amtsarztlehrgang beginnt am 08. Oktober 2012 mit Teil I, der voraussichtlich bis 14. Dezember 2012 dauert. Teil II findet vom 28. Januar 2013 bis voraussichtlich 14. Juni 2013 statt.

Für die Studierenden entfallen die für Amtsärzte grundsätzlich freien Stunden (Montagvormittag und Freitagnachmittag) und die Pause im Januar. Hier müssen Sie zwei bis drei halbe Tage pro Woche anwesend sein, die übrige Zeit pro Woche dient dem Selbststudium. Ansonsten nehmen die HAM Studierenden auch an allen Unterrichtseinheiten des üblichen Amtsarztlehrganges teil.

Des Weiteren ist für den Abschluss (MPH) noch ein drittes und viertes Semester notwendig.

Für das Masterstudium sind Studiengebühren in Höhe von 500,00 € im 1., 2. und 4. Semester zu entrichten. Für das 3. Semester, das die Projektarbeit über 6 Monate beinhaltet, kann eine Studiengebührenbefreiung beantragt werden. Die Projektarbeit und die Masterarbeit können im Rahmen der Tätigkeit am Gesundheitsamt mit einem spezifischen Thema absolviert werden.

Gebühr Amtsarztlehrgang:

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Landratsämtern in Bayern entstehen keine Kosten. Für die Gäste aus den anderen Bundesländern und den Kommunen in Bayern wird eine Lehrgangsgebühr von € 2.500.-- erhoben.

Lehrgangsbekanntgabe Symbol für ein barrierefreies PDF Dokument(26 KB)

Ort

Der Lehrgang sowie der Masterstudiengang finden vorwiegend in der Pfarrstraße 3, München und im Klinikum Großhadern statt.

Ansprechpartner:

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Dr. Susanne Kübert (Tel. 09131 6808-4230) und Maria-Luise Rieder (Tel. 09131 6808-4309) zur Verfügung.

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