Amtstierarzt Lehrgang
I. Berufsbild
Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte in Bayern sind in den Veterinärämtern der Landratsämter und kreisfreien Städte, den Bezirksregierungen, im Landesamt und in der obersten Landesbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit) tätig.
Ihr Aufgabenfeld umfasst dabei alle Bereiche des Veterinärdienstes: die Tierseuchenbekämpfung, den Tierschutz, die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie tierischer Nebenprodukte und des Tierarzneimittelverkehrs.
Detaillierte Informationen zum Berufsbild des Amtstierarztes erhalten sie unter:
Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V.
II. Der Weg zum Beruf
Rechtliche Grundlagen:
In der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Veterinärdienst (ZAPO/vet, PDF 22 KB) vom 06. August 2002 sind die Voraussetzungen für die Laufbahn des höheren Veterinärdienstes in Bayern geregelt.
Einstellungsbehörde in Bayern:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Einstellungsvoraussetzungen:
In §2 Abs.1 ZAPO/vet sind die Voraussetzungen zur Einstellung für den höheren Veterinärdienst in Bayern geregelt. Die Regelungen außerhalb Bayerns sind bei den dort zuständigen obersten Landesbehörden zu erfragen.
III: Lehrgang
Veranstalter:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL), Pfarrstraße 3, 80538 München.
Zielgruppe:
Tierärztinnen und Tierärzte des öffentlichen Veterinärdienstes aus Bayern und aus anderen Bundesländern.
Zugangsvoraussetzungen
Grundsätzlich ist die Anstellung an einer Behörde der Veterinärverwaltung Voraussetzung. Die Einstellungsvoraussetzungen nach §2 Abs.1 ZAPO/vet müssen erfüllt sein und die Praktika nach §4 Abs.1 ZAPO/vet müssen abgeleistet sein.
Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Bewerber aus anderen Bundesländern. Darüber hinaus müssen sich diese über Ihre obersten Landesbehörden bei der Akademie bewerben.
Inhalt:
Im Lehrgang werden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten aus folgenden Gebieten und Lehrfächern vermittelt:
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierschutz, Tiergesundheit
- Fleischhygiene, Hygiene der Lebensmittel tierischen Ursprungs, tierische Nebenprodukte sowie Warenkunde
- Tierarzneimittel, Futtermittel
- Recht und Verwaltungskunde
- Cross Compliance
- Probenahme
- Qualitätsmanagement
- Datenverarbeitungssysteme in der Veterinärverwaltung
- psychologische Grundlagen der Gesprächsführung
- Rückverfolgbarkeit und Warenstromanalyse
Prüfung:
Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit führt die Anstellungsprüfung für den höheren Veterinärdienst durch. Der AGL obliegt die Aufgabe des Prüfungsamtes. Die Prüfung findet im Anschluss an den Lehrgang statt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Abschnitt. Dabei werden im schriftlichen Teil vier Klausuren aus den Lehrfächern Nr. 1 bis 5 von je vier Stunden gefertigt. Die mündliche Prüfung dauert je Teilnehmer 60 Minuten. Es werden dabei alle Lehrfächer geprüft.
Dauer und Termine:
Der Lehrgang dauert drei Monate. Der nächste Lehrgang beginnt am 09.01.2012 und endet am 27.04.2012.
Ort:
Der Lehrgang findet vorwiegend in der Pfarrstraße 3, 80538 München im LGL statt.
Lehrgangsgebühr:
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Landratsämtern in Bayern entstehen keine Kosten.
Für die Gäste aus den anderen Bundesländern und den Kommunen in Bayern wird eine Lehrgangsgebühr von € 1.600,- erhoben.
Ansprechpartner:
Als Ansprechpartner stehen Herr Dr. Blüml und Frau Wörle zur Verfügung.
