Lebensbaumlogo Geschäftsbereich lebensministerium.bayern.de

Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Gentechnische Anlagen

Die Durchführung von gentechnischen Arbeiten setzt die Verfügbarkeit von speziell konzipierten Einrichtungen voraus, welche von der zuständigen Landesbehörde als Gentechnische Anlagen zugelassen werden müssen. Diese Anlagen erlauben die Anwendung von spezifischen Einschließungsmaßnahmen, um den Kontakt der verwendeten GVO mit Menschen und der Umwelt zu begrenzen und ein dem Gefährdungspotenzial angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Die Vielfalt der gentechnischen Anlagen kann von Forschungs- und Überwachungslaboratorien über Produktions- bzw. Fermentationsanlagen, bis hin zu Gewächshäusern oder Tierhaltungseinrichtungen reichen. Die Abbildungen 1a und 1b geben einen Überblick über die bundesweite Entwicklung von Zulassungen gentechnischer Anlagen im Vergleich zum Freistaat Bayern. Es wird ersichtlich, dass der allgemeine Wachstumstrend sich seit dem Jahr 2002 deutlich verlangsamt hat.

Gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 4 werden in Deutschland derzeit nicht durchgeführt. Die Abbildungen 2a und 2b ziehen einen Vergleich zwischen den aktuellen Verteilungen der Sicherheitsstufen.

Entwicklung der Anzahl bundesweit existierender gentechnischer Anlagen von 1992 bis 2006. Während es 1992 noch nichtmal 500 Anlagen waren, sind es 2006 schon knapp 4000

Abbildung 1a: Überblick über die Entwicklung von Zulassungen gentechnischer Anlagen. Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz; Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Entwicklung der Anzahl bayernweit existierender gentechnischer Anlagen von 1992 bis 2006. Während es 1992 knapp über 100 Anlagen waren, sind es 2006 schon über 450

Abbildung 1b: Überblick über die Entwicklung von Zulassungen gentechnischer Anlagen. Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz; Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Verteilungen von bundesweiten, gentechnischen Anlagen gegliedert nach Sicherheitsstufen; 3951 (76 %) Sicherheitsstufe 1, 1204 (34 %) Sicherheitsstufe 2, 75 (1 %) Sicherheitsstufe 3

Abbildung 2a: Verteilungen von gentechnischen Anlagen gegliedert nach Sicherheitsstufen (Stand: Dez. 2005). Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz; Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Verteilungen von bayernweiten, gentechnischen Anlagen gegliedert nach Sicherheitsstufen; 466 (73 %) Sicherheitsstufe 1, 151 (24 %) Sicherheitsstufe 2, 16 (3 %) Sicherheitsstufe 3

Abbildung 2b: Verteilungen von gentechnischen Anlagen gegliedert nach Sicherheitsstufen (Stand: Dez. 2005). Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz; Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema