Lebensbaumlogo Geschäftsbereich lebensministerium.bayern.de

Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

REACH -Infoline

Aktuelles:

Sie stellen Stoffe her oder importieren diese?

Hier finden Sie Informationen der ECHA (European Chemicals Agency) in Form der übersichtlich gestalteten Broschüre:

"REACH & CLP 2010: Ein wichtiges Jahr für die Registrierung und Meldung chemischer Stoffe Handeln Sie jetzt!"

In der Broschüre finden Sie unter anderem Antworten auf die Fragen:

  • Was muss ich tun?
  • Welche Kosten werden entstehen?
  • Wie funktioniert das SIEF?
  • Was muss ich tun, wenn ich in die EU exportiere?
  • Wo kann ich Hilfe bekommen?

Download der Broschüre (PDF, 660KB)

REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von Chemikalien)

Die Europäische Union hat 2006 eine umfassende Neuregelung des EU-Chemikalienrechts mit der Bezeichnung REACH beschlossen. Am 1. Juni 2007 ist die REACH-Verordnung in Kraft getreten. Bis zum 31. Mai 2008 wurde in Helsinki die Europäische Agentur für chemische Stoffe aufgebaut.

Am 1. Juni 2008 begann die sechsmonatige Vorregistrierungsphase, in der Hersteller und Importeure so genannter Altstoffe (Phase-in-Stoffe) Angaben zur Vorregistrierung bei der Agentur abgeben müssen, wenn Sie Übergangsfristen für die Registrierung in Anspruch nehmen möchten. Sie endete am 1.12.2008. Registrierungspflichtige Altstoffe dürfen ab nun in der EU nur dann weiterhin hergestellt oder importiert werden, wenn sie vorregistriert wurden (no data no market). Andernfalls sind sie wie Neustoffe zu behandeln, für die umfangreichere Prüfungen erforderlich sind.

Die eigentliche Registrierung ist - abhängig von den jährlichen Produktions- bzw. Importmengen - bis zum 01.12.2010, 01.06.2013 bzw. 01.06.2018 vorzunehmen. Je höher die Mengen, umso kürzer ist die Übergangsfrist. Die Anforderungen an den zu liefernden Datenumfang steigen mit den Produktions- bzw. Importmengen.

Außerdem spielt es eine große Rolle, ob das Unternehmen ein Hersteller/Importeur oder nachgeschalteter Anwender (Downstream User, DU) ist. Downstream-User werden in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein.

REACH-Infoline

Von REACH betroffene Unternehmer, insbesondere KMUs, können Fragen zu REACH an das LGL über die REACH-Infoline richten. Fachleute des LGL-internen Landesinstituts für Arbeitsschutz und Produktsicherheit stehen für Auskünfte bereit, vermitteln Ansprechpartner und verweisen auf Fachinformationen.

Kontaktmöglichkeiten:

Sämtliche Auskünfte des LGL dienen der ersten Information, der Koordination und Vermittlung und stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar.

REACH-Auskunftskonzept des LGL

REACH-Auskunftskonzept Bayern

Abbildung 1: REACH-Auskunftskonzept Bayern

Das bayerische Auskunftskonzept zu REACH greift auf die verschiedenen Informationsangebote des Bundes und der Länder zurück. Das LGL erteilt Erstauskünfte für Betriebe, Verbände und die Gewerbeaufsichtsämter an den Regierungen. Es verweist insbesondere auf das Angebot der nationalen REACH-Auskunftsstelle an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Das Informationszentrum UmweltWirtschaft des LfU stellt aktuelle Informationen zu REACH über folgenden Link zur Verfügung:

www.izu.bayern.de

Wichtige Links:

LGL-Broschüre:

Allgemeine Informationen können der LGL-Broschüre "Neue EU-Chemikalienverordnung REACH - Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)“ entnommen werden.

Die Broschüre kann über den Online Shop des Bayerischen Staastministeriums für Umwelt und Gesundheit herruntergeladen oder in Papierform kostenlos bezogen werden.

Download der Broschüre (PDF, 660 KB)

Vis-Bayern:

Das LGL informiert auch den Verbraucher im Rahmen des Verbraucherinformationssystems VIS Bayern über REACHz. B. zu besonders besorgniserregende Chemikalien

Information über gefährliche Chemikalien in Produkten "REACH"

Die REACH-Verordnung im Wortlaut:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_136/ l_13620070529de00030280.pdf (PDF, 1,84 MB)

Nationaler Helpdesk bei der BAuA:

Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA):

Auf diesen Internetseiten sind alle Informationen über REACH zusammengefasst. Sie erhalten hier Zugang zu technischen Leitlinien, Fragen und Antworten (FAQ), Softwareinstrumenten und Helpdesks. Außerdem finden Sie neueste Nachrichten über Leitlinien, Anwendungshilfen, chemische Stoffe und die Verordnung
Europäische Agentur für chemische Stoffe

Infozentrum UmweltWirtschaft

Neueste Informationsangebote zu REACH, speziell für Bayern, finden Sie auch unter

www.izu.bayern.de (Bayerisches Landesamt für Umwelt).

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema