GDA: Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (und Nationale Arbeitsschutzkonferenz)
Durch eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes vom 30. Oktober 2008 wurde die Entwicklung einer Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) für Bund, Länder und Unfallversicherungsträger verpflichtend. Ziel der GDA ist es, die vorhandenen Ressourcen im Arbeitsschutz effizient und effektiv zu nutzen. Die GDA soll damit dazu beitragen, dass die Vorgaben der EU im Arbeitsschutz, zum Beispiel die europaweite Senkung der Arbeitsunfälle, realisiert werden.
Das im Juni 2008 verabschiedete Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) schafft die Grundlage für eine intensivere Zusammenarbeit im Rahmen der GDA. Unter anderem sollen staatliche Aufsichtsbehörden wie die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter – bei Bedarf mit Unterstützung des Landesinstituts – und die Präventionsdienste der Unfallversicherungsträger zukünftig Ziele verfolgen, die von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern gemeinsam festgelegt wurden:
- Zahl und Schwere von Arbeitsunfällen verringern,
- Zahl und Schwere von berufsbedingten Haut-Erkrankungen reduzieren,
- Muskel-Skelett-Erkrankungen und -Belastungen am Arbeitsplatz eindämmen.
Diese Zielvorgaben wurden durch folgende priorisierte GDA-Arbeitsprogramme, sogenannte Leuchtturmprojekte, konkretisiert:
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit,
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau- und Montagearbeiten,
- sicher fahren und transportieren (innerbetrieblich und öffentlich),
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege,
- gesund und erfolgreich arbeiten im Büro,
- Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen.
Diese Leuchtturmprojekte sollen von 2009 bis 2012 durch die Unfallversicherungsträger und die staatlichen Arbeitsschutzbehörden mit Unterstützung des LGL nach einheitlichen Kriterien durchgeführt und evaluiert werden.
Daneben wurden 2008 noch weitere GDA-Arbeitsprogramme mit niederer Priorität festgelegt, bei denen lediglich die Indikatoren beziehungsweise Kennziffern vorgegeben sind:
- Sensibilisierung zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schulen,
- Auswertung von Beinaheunfällen,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei einseitig belastenden und bewegungsarmen Tätigkeiten:
- an Produktionsarbeitsplätzen in der Ernährungsindustrie,
- an Produktionsarbeitsplätzen im Bereich feinmechanischer Montiertätigkeiten,
- in der Gastronomie und Hotellerie,
- bei der Personenbeförderung
- im öffentlichen Personennahverkehr.
Besonderes Augenmerk soll dabei auf psychische Belastungen bei der Arbeit, auf die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen sowie auf systematische Präventionsansätze gelegt werden. Für die Erfolgskontrolle des Programms sind jeweils Evaluationen unter wissenschaftlicher Begleitung vorgesehen.
Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Am 15. Dezember 2008 fand in Berlin die konstituierende Sitzung der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) unter Einbeziehung der Sozialpartner statt, deren rechtliche Grundlage ebenfalls das Arbeitsschutzgesetz und das UVMG ist. Die NAK hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die Aufgabe, die GDA zu entwickeln, zu steuern und fortzuschreiben. Sie soll nach Willen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu einer Koordinierungsplattform werden, die Ressourcen bündelt, fortschrittliche Wege aufzeigt und die Wirkung eingeleiteter Maßnahmen dauerhaft verbessert. Die NAK setzt sich zusammen aus je drei stimmberechtigten Vertretern des Bundes, der Länder und der Unfallversicherungsträger sowie je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mit beratender Stimme. Alle mit Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz befassten Einrichtungen können bei der NAK Vorschläge für Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme einreichen.
