Unfallversicherungsträger

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Eigenunfallversicherung der öffentlichen Hand sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie erfüllen die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben der Unfallverhütung und Unfallversicherung in paritätischer Selbstverwaltung durch die Mitglieder (Arbeitgeber) und die Versicherten (Arbeitnehmer). Die Rechtsaufsicht obliegt dem Staat.

Alle sechs Jahre finden Sozialwahlen statt, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Mitglieder für die Vertreterversammlung der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger (Renten-, Kranken- und Unfallversicherung) wählen. Die Vertreterversammlung wählt dann den Vorstand. Beide Organe sind paritätisch – also je zur Hälfte – mit Vertretern der Unternehmer und der Arbeitnehmer besetzt.

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