Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Ursachen, Folgen und Handlungsfelder der Prävention

Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?

Unter „psychischer Belastung“ versteht man in den Arbeitswissenschaften alle Einflüsse, die von außen auf den Menschen bei der Arbeit zukommen und psychisch auf ihn einwirken. Es geht hierbei also um Anforderungen durch die Arbeit bzw. die Arbeitstätigkeit und die Arbeitsumgebung. Dies sind alle Faktoren, die das Denken, Fühlen und Verhalten bei der Arbeit beeinflussen. Somit unterscheidet sich die Verwendung der Begrifflichkeit in den Arbeitswissenschaften davon, wie wir im Alltag von Belastungen sprechen. Denn dann geht es meistens um etwas, das uns im negativen Sinne belastet. Der Begriff „psychische Belastungen“ wurde in der DIN EN ISO 10075 aber als neutral formuliert. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können in ihrer Wirkung negativ aber auch positiv sein. Häufig spielt auch die Ausprägung der jeweiligen psychischen Belastung eine Rolle für die psychische Beanspruchung (unmittelbare Wirkungen der psychischen Belastungen im Individuum) und die Beanspruchungsfolgen (langfristige Wirkungen der psychischen Belastungen im Individuum). Oft werden psychische Belastungen bei der Arbeit in fünf Merkmalsbereiche eingeteilt: 1. Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe (z.B. Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum), 2. Arbeitsorganisation: (z.B. Arbeitszeiten, Arbeitsunterbrechungen), 3. Soziale Beziehungen (z.B. Anzahl sozialer Kontakte, soziale Unterstützung, Qualifikation der Führungskräfte), 4. Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, Beleuchtung, Ergonomie) und 5. Neue Arbeitsformen (z.B. Mobilität, atypische Arbeitsverhältnisse, zeitliche Flexibilisierung). Die Broschüre „Psychische Arbeitsbelastung und Gesundheit “ bietet knappen und guten Einstieg in das Thema.

Ist das neu?

Zwar erfolgte explizite Nennung von psychischen Belastungen als Gefährdungsfaktor im Arbeitsschutzgesetz und die Verpflichtung zur Beachtung eben dieser bei der Gefährdungsbeurteilung erst 2013, jedoch war die Berücksichtigung psychischer Belastungen auch vor 2013 integriert. So wird bei der Begriffsbestimmung die Formulierung der „menschengerechten Gestaltung der Arbeit“ verwendet. Dies beinhaltet, dass Arbeit ausführbar und schädigungslos gestaltet sein muss. „Menschengerecht“ bedeutet zudem aber auch, dass die Arbeit beeinträchtigungsfrei und persönlichkeitsförderlich zu gestalten ist. So war die Beachtung psychischer Belastungen auch vor der expliziten Nennung ab 2013 bereits in den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes formuliert. Denn auch zur beeinträchtigungsfreien Arbeit gehört es, Befindlichkeitsstörungen wie Stress, psychische Ermüdung, Monotonie und Konflikte zu vermeiden. Ebenso erfordern die Humankriterien der Arbeit, Potentiale und Kompetenzen zu fördern und zu entfalten, dazu gehören u.a. Entwicklungsmöglichkeiten, Handlungs- und Entscheidungsspielräume und ganzheitliche Arbeit. Wissenschaftliche Studien belegen schon seit langem die Zusammenhänge zwischen psychischen Belastungen bei der Arbeit und der Gesundheit.

Welche Folgen haben Fehlbelastungen bei der Arbeit?

In der öffentlichen Diskussion werden psychische Belastungen bei der Arbeit meistens im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen genannt, häufig auch im Zusammenhang mit Burnout oder Depressionen. Dabei weiß man aus der wissenschaftlichen Forschung schon sehr lange, dass es zahlreiche Zusammenhänge von psychischen Fehlbelastungen bei der Arbeit und körperlichen Erkrankungen gibt. So steigt die Wahrscheinlichkeit, an Herzkreislauferkrankungen und Diabetes zu erkranken, bei dauerhafter Mehrarbeit signifikant an. Ebenso sind die Zusammenhänge von Stress und Rückenschmerzen seit längerem bekannt. Auch werden kognitive Prozesse durch Fehlbeanspruchungen bei der Arbeit beeinträchtigt und die Entstehung von degenerativen Erkrankungen, wie Demenz und Alzheimer, wird durch Stress begünstigt. Zudem kommt es vermehrt zu Arbeitsunfällen, wenn die Kommunikation der Beteiligten nicht funktioniert, Informationslücken bestehen oder die Beschäftigten unkonzentriert oder übermüdet sind. Nicht selten ist dies in schlechter Arbeitsorganisation oder ungünstigen Ausprägungen der Arbeitsaufgabe begründet. Mangelnde Erholung stellt ebenfalls einen Risikofaktor für die Unfallwahrscheinlichkeit dar.

Wie lassen sich psychische Fehlbelastungen bei der Arbeit vermeiden bzw. reduzieren?

Auch hier gilt der Grundsatz „Verhältnis- vor Verhaltensprävention“. Das bedeutet die Verhältnisse bei der Arbeit so zu gestalten, dass Risiken für die Gesundheit von Beschäftigten durch psychische Belastungen vermieden werden und gleichzeitig ihre Ressourcen gefördert werden. Selbstverständlich ist es auch wünschenswert, wenn alle Beschäftigten ihren Beitrag für die eigene Gesundheit leisten und in ihrer Gesundheitskompetenz und einem gesundheitsgerechtem Verhalten individuell unterstützt werden. Hier bieten sich Informations- und Aufklärungsmaßnahmen, aber beispielsweise auch die Vermittlung von Stressbewältigungstechniken, an. Alle Maßnahmen, die an der Verhaltensänderung des einzelnen ansetzen, können jedoch nur dann nachhaltigen Erfolg haben, wenn arbeitsbedingte Belastungen, also die Verhältnisse bei der Arbeit, ebenfalls verändert werden. Dies betrifft häufig zum Beispiel Mängel in Arbeitsabläufen und der Arbeitsgestaltung. Seit 2013 sind Arbeitgeber verpflichtet, eben diese psychischen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen. Bei kritischen Ausprägungen der psychischen Belastungen (Fehlbelastungen) müssen Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Reduzierung durchgeführt werden. Die Einbeziehung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung leistet somit einen zentralen Beitrag zur Prävention psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.

Wo finde ich ausführliche Informationen zu diesem Thema?

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen psychischer Belastung am Arbeitsplatz. Dazu gehört auch die gesetzliche Verpflichtung aller Arbeitgeber zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung - bei welcher seit 2013 auch psychische Belastungen erfasst werden müssen. Werden psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz nicht rechtzeitig identifiziert und ihnen mit adäquaten Maßnahmen begegnet, kann es zu psychischen und physischen Fehlbeanspruchungsfolgen kommen. Mobbing und Burnout sind zwei besonders bekannte Beispiele, wie sich ungünstige Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit von Beschäftigten auswirken können.