Spezielle Untersuchungen nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
Voraussetzungen
Voraussetzungen zur Ermächtigung von Ärzten nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen sind seit dem 1. März 2004 folgendermaßen geregelt:
Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
- zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
- die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den "Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte" nachweist,
- die Fachkunde im Strahlenschutz erworben hat, bestehend aus
- Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte oder eine vergleichbare Weiterbildung (Der "Radiologische Kurs mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes" während des Studiums ersetzt die Teilnahme am Grundkurs nicht!),
- Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
- mindestens 6-monatiger Tätigkeit einschl. 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung eines ermächtigten Arztes (Sachkunde)
- sowie über die für die Durchführung der Untersuchung und Überwachung erforderlichen apparativen, personellen und räumlichen Voraussetzungen verfügt.
Auskünfte über Namen und Adressen ermächtigter Ärzte zum Erwerb der praktischen Kenntnisse erhalten Sie von Frau Dr. Pawlitzki (E-Mail: barbara.pawlitzki@lgl.bayern.de).
Nach Vorliegen der o. g. Voraussetzungen können Sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) einen formlosen Antrag auf Ermächtigung stellen, für deren Erteilung wir folgende Unterlagen in Kopie (amtliche Beglaubigung ist nicht erforderlich) benötigen: Approbation, Arbeitsmedizinische Fachkunde sowie Bescheinigungen der Kurse und der praktischen Kenntnisse gemäß der Richtlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte".
Die Ermächtigung kostet zurzeit 325 Euro. Auslagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Verlängerung der Ermächtigung
Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte muss nach § 30 Abs. 2 StrlSchV und nach § 18a Abs. 2 RöV mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder anderen als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden. Die Bescheinigung nach Anlage 5 ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen. Für die Verlängerung der Ermächtigung werden 90 Euro in Rechnung gestellt.
Anbieter anerkannter Kurse
- Kursorganisation des Instituts für Strahlenschutz
HelmholtzZentrum München
Ingolstädter Landstraße 1
85764 Oberschleißheim
Tel.: 089 3187-4040 - Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V.
Oberer Eselsberg 45
89081 Ulm
Tel.: 0731 54044 - Haus der Technik
Hollestraße 1
45127 Essen
Tel.: 0201 1803-1 - Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel.: 0721 680-24800 - Norddeutsches Seminar für Strahlenschutz
Olshausenstraße 40
24098 Kiel
Tel.: 0431 880-2800
Fax: 0431 880-1375 - Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung
Köpenicker Straße 325
12555 Berlin
Tel.: 030 657-63101
