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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

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Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind ein wesentlicher Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Diese umfasst auch die individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten sowie die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit und die Berücksichtigung von Erkenntnissen aus diesen Untersuchungen für die Gefährdungsbeurteilung.

Ärztin untersucht Patienten, misst Blutdruck

Vorsorgeuntersuchungen dienen der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht sowie der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen.

Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Untersuchungen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), einer Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Die Vorsorgeuntersuchungen hat der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG durchführen zu lassen. Die ArbMedVV unterscheidet zwischen Pflichtuntersuchungen, die bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen sind, und Angebotsuntersuchungen, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten sind (§ 2 Abs. 3 und 4 und §§ 4 und 5 ArbMedVV). Unberührt bleiben sog. Wunschuntersuchungen nach § 11 des ArbSchG, die den Beschäftigten zu ermöglichen sind, wenn sie Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vermuten (§ 2 Abs. 5).

Pflichtuntersuchungen werden veranlasst als:

  • Erstuntersuchung
  • Nachuntersuchung in regelmäßigen Abständen

Angebotsuntersuchungen werden angeboten als:

  • Erstuntersuchung
  • Nachuntersuchung in regelmäßigen Abständen
  • Nachuntersuchung bei Beendigung der Tätigkeit
  • nachgehende Untersuchungen gemäß Anhang ArbMedVV
  • bei Kenntnis über Erkrankung eines Beschäftigten, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen kann

Wunschuntersuchungen werden ermöglicht:

  • auf Wunsch des Versicherten entsprechend § 11 des ArbSchG

Die diversen Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie weitere Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind im Anhang der ArbMedVV zusammengestellt.

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Liste arbeitsmedizinischer Untersuchungen
  • Spezielle Untersuchungen
  • nach GefStoffV: Begasung/Schädlingsbekämpfung
  • nach Druckluftverordnung
  • nach Röntgen- und Strahlenschutzverordnung