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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Ermächtigungsantrag nach der Druckluftverordnung (DruckluftV)

Aufgrund der Neufestlegung der Anforderungen für ermächtigte Ärzte nach der DruckluftV wird künftig eine "Teil-Ermächtigung" und eine "Voll-Ermächtigung" erteilt.

  • Die Teil-Ermächtigung beschränkt sich auf §10 (Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen) und § 11 (Weitere ärztliche Vorsorgemaßnahmen) der DruckluftV und fordert keine Drucklufttauglichkeit, da Aufgaben nach § 12 (Allgemeine Aufgaben und Erreichbarkeit des ermächtigten Arztes) - also eine Betreuung der Beschäftigten an Druckluftarbeitsplätzen oder Begehungen - ausgeschlossen sind.

Voraussetzung ist die Teilnahme an einem anerkannten Kurs.

Diese Ermächtigung wird unbefristet ausgestellt.

  • Zur Beantragung der Voll-Ermächtigung, die - wie bisher - alle Aufgaben des Arztes nach der DruckluftV umfasst, ist die Drucklufttauglichkeit des Arztes nach § 12 Abs. 1 der DruckluftV Voraussetzung. Dies ist mit einer Drucklufttauglichkeitsbescheinigung nachzuweisen, die nach einem Jahr ihre Gültigkeit verliert. Die Tauglichkeit ist regelmäßig zu überprüfen.

Nur in Verbindung mit der jeweils aktuellen Bescheinigung bleibt die Ermächtigung gültig.

Sie wird auf maximal 5 Jahre befristet ausgestellt und kann auf Antrag verlängert werden.
Voraussetzung ist die Teilnahme an einem anerkannten Kurs.
Sonstige Fortbildungs-/Tätigkeitsnachweise (Baustellenbetreuung) sind dem Antrag beizulegen.

Durch den voll ermächtigten Arzt sind gemäß § 10 der DruckluftV "arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" vorzunehmen, gemäß § 11 "weitere ärztliche Vorsorgemaßnahmen" durchzuführen und gemäß § 12 "...die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren für Arbeitnehmer, die in Druckluft beschäftigt werden, zu veranlassen, die Arbeitnehmer arbeitsmedizinisch zu beraten und drucklufterkrankte Arbeitnehmer zu behandeln".

Verpflichtend für den voll ermächtigten Arzt ist, vor Beantragung der Ermächtigung mit dem beratenden Arzt der Tiefbau-BG Kontakt aufzunehmen.

Kontakt:

Dr. med. Wolfgang Förster
Landsberger Straße 309
80687 München
Telefon: 089 8897-730
E-Mail: wolfgang.foerster@bgbau.de

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