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Untersuchungsergebnisse Ergotalkaloide ab 2016 (Stand 31.12.2022)
Ergotalkaloide sind Schimmelpilzgifte (Mykotoxine), die in Mutterkorn enthalten sind und in Getreide vorkommen können, wenn diese von Pilzen der Familie Claviceps befallen werden. Die Belastung von Getreide mit Mutterkorn bzw. Ergotalkaloiden, betroffen sind hier vor allem Roggenkörner und -mehl, ist stark von den Witterungsbedingungen abhängig und kann insbesondere von Jahr zu Jahr stark schwanken. Besonders in feuchten Jahren steigt die mögliche Belastung an [1, 2].
Es ist zu beachten, dass alle nachfolgend aufgeführten Daten nach Probenahmedatum zusammengefasst wurden und nicht nach Erntejahren. Getreide eines Erntejahres ist in der Regel von Juli bis Juni im Verkehr, so dass z. B. 2020 angebautes Getreide von Juli 2020 bis Juni 2021 angeboten werden kann. Dadurch ergibt sich eine gewisse Unschärfe in den Daten, wenn man die klimatischen Bedingungen der einzelnen Jahre in den Kontext mit den gefundenen Gehalten an Ergotalkaloiden bringen möchte.
In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse für Roggenkörner und Roggenmehl nach Probenahmejahr aufgeteilt zusammengefasst:
Roggenkörner und Roggenmehle | 2016 - 2022 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Anzahl Proben | 231 | 34 | 23 | 17 | 44 | 22 | 36 | 55 |
Median [µg/kg] | 12 | 3 | 2 | 22 | 19 | 3 | 17 | 20 |
Mittelwert [µg/kg] | 128 | 55 | 52 | 91 | 229 | 124 | 120 | 142 |
90. Perzentil [µg/kg] | 382 | 133 | 67 | 150 | 673 | 416 | 473 | 304 |
95. Perzentil [µg/kg] | 764 | 180 | 165 | 289 | 961 | 682 | 626 | 713 |
In der Verordnung (EU) 2021/1399 vom 24.08.2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln [3] sind Höchstgehalte festgelegt, die seit dem 1. Januar 2022 gelten. Entsprechende Höchstgehalte bezüglich Ergotalkaloide befinden sich nunmehr in Anhang Abschnitt 2 Nr. 2.9.2 Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 [4]. Seit dem 25.05.2023 ist die Verordnung (EU) 2023/915 in Kraft und ersetzt die Verordnung (EG) 1881/2006. Die Höchstgehalte für Ergotalkaloide finden sich jetzt unter Nr. 1.8.2 des Anhangs I der Verordnung (EU) 2023/915 [5]. Für Roggen, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird, und Roggenmahlerzeugnisse ist dort ein Höchstgehalt von 500 μg/kg (bis 30.06.2024, danach 250 μg/kg) angegeben.
Folgende Diagramme (Abbildungen 1 und 2) veranschaulichen die statistischen Daten (Median, Mittelwert, 90. und 95. Perzentil) und die theoretischen Beanstandungsquoten bei Roggenkörnern und Roggenmehl mit den neuen Höchstgehalten (HG) sortiert nach Jahren:
Abbildung 1: Ergotalkaloidgehalte aus den Jahren 2016 bis 2022 in Roggenkörnern und Roggenmehl, sortiert nach Probenahmedatum, im Vergleich zu den Höchstgehalten (HG) 500 µg/kg und 250 µg/kg
Abbildung 2: Theoretische Beanstandungsquoten nach den neuen Höchstgehalten für Roggenkörner und Roggenmehle, sortiert nach Probenahmejahr von 2016 bis 2022.
In diesen Abbildungen sind die starken Schwankungen je nach Jahr gut zu erkennen. Vor allem im Jahr 2019 waren die Gehalte auffällig, dies deutet auf günstige Witterungsbedingungen für den Pilz Claviceps purpurea in diesem Jahr und dem Jahr zuvor hin.
Andere Getreidearten werden auch routinemäßig auf Ergotalkaloide untersucht. Der Fokus liegt allerdings auf dem Getreide Roggen, das häufiger befallen ist. Das folgende Diagramm zeigt die Ergebnisse für die vier Getreidearten, die seit 01.01.2022 ebenfalls mit einem Höchstgehalt versehen sind. Auf Grund der deutlich geringeren Probenzahlen im Vergleich zu den Roggenkörnern und Roggenmehlen sind die Proben ab 2016 bis jetzt zusammengefasst.
Die sich ergebenden statistischen Daten (Median, Mittelwert, 90. und 95. Perzentil) werden in Abbildung 3 mit den geltenden Höchstgehalten von 150 bzw. 100 μg/kg (in Abhängigkeit vom Aschegehalt) sowie dem ab 01.07.2024 geltenden abgesenkten Höchstgehalt von 50 μg/kg verglichen. Die bisherigen Daten sprechen dafür, dass die Höchstgehalte bei diesen Getreidearten gut eingehalten werden können.
Abbildung 3: Ergotalkaloidgehalte aus den Jahren 2016 bis 2022 für die Getreidesorten Weizen, Hafer, Dinkel und Gerste im Vergleich zu den Höchstgehalten
Da die Belastung je nach Wetterbedingungen in jedem Jahr wieder sehr unterschiedlich sein kann, untersucht das LGL auch weiterhin jährlich Getreide auf Ergotalkaloide. Am LGL werden zudem auch Backwaren wie z.B. Roggen- oder Weizenmischbrote auf Ergotalkaloide untersucht.
Quellen
- Einzelfallbewertung von Ergotalkaloid-Gehalten in Roggenmehl und Roggenbroten, Stellungnahme Nr. 024/2013 des BfR vom 7. November 2012, aktualisiert am 28.08.2013 (PDF, 273 KB).
- Handlungsempfehlungen zur Minimierung von Mutterkorn und Ergotalkaloiden in Getreide, BMEL, Max-Rubner-Institut, 2014 (PDF, 520 KB).
- Verordnung (EU) 2021/1399 der Kommission vom 24. August 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln (ABl. L 301 vom 25. August 2021, S. 1-5).
- Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 364 S. 5), zuletzt geändert durch Art. 1 VO (EU) 2023/465 vom 3.3.2023 (ABl. L 68 S. 51).
- Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 (ABl. L 119 S. 105).