Pressemitteilung

10.05.2024
Nr. 16/2024

Lebensmittelsicherheit

In Bayern ist gut Kirschen essen - LGL-Untersuchungen von eingelegten Kirschen zeigen überwiegend gute Qualität

Nur wenige Obstsorten stehen in so enger Verbindung mit dem Sommer wie die Kirsche. Die gelblich, rot oder auch fast schwarz gefärbten Früchte schmecken nicht nur köstlich, sie sind auch reich an Vitamin C und Mineralstoffen. Frische Kirschen können allerdings nur begrenzte Zeit gelagert werden, daher sind Kirschkonserven eine Möglichkeit, den Sommer zumindest auf dem Speiseplan zu verlängern. 2022 und 2023 untersuchte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 21 Proben Süßkirschen und 56 Proben Sauerkirschen in der Konserve auf ihre Beschaffenheit und Kennzeichnung. Das Ergebnis: Die Verbraucherinnen und Verbraucher finden im Handel bei eingelegten Kirschen überwiegend eine gute Qualität vor.

Maßgeblich für die Untersuchung sind die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Obsterzeugnisse bezüglich der speziellen Kennzeichnung und Beschaffenheit von Kirschen in Konserven. So sollen die Früchte in Größe und Farbe annähernd gleich und – bei Erzeugnissen ohne Stein – praktisch frei von Kirschsteinen (umgangssprachlich Kirschkernen) und anderen nicht zum Verzehr bestimmten Bestandteilen sein. Es sollen nur ganze, unbeschädigte und ausgereifte Früchte mit einer sortentypischen Farbe verwendet werden. Die Kirschen dürfen zudem nicht matschig oder zusammengefallen sein. Der überwiegende Teil der vom LGL untersuchten Kirschen in Konserven war aus konventionellem Anbau, bei allen eingesandten Proben waren die Kirschen mit der Angabe „entsteint“ gekennzeichnet.

Bei fast 90 Prozent der untersuchten Kirschproben waren die Kennzeichnung und Beschaffenheit in Ordnung. Vier Proben (fünf Prozent) wichen von den Leitsätzen für Obsterzeugnisse ab, z. B. durch eine zu hohe Anzahl an Kirschsteinen. Das LGL beanstandete diese Erzeugnisse wegen mangelhafter Beschaffenheit. Bei weiteren vier Proben (fünf Prozent) stellte das LGL geringe Abweichungen bei der Kennzeichnung von den Leitsätzen fest, worauf das LGL in seinem Gutachten an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hinwies.


Über das LGL

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen. Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.