Aufgaben/Zuständigkeiten des Landesinstituts

Gesundheit (GE), Sachgebiet GE4 Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsförderung, Prävention, Sozialmedizin

Neugeborenen-Hörscreening

Seit 2009 wird deutschlandweit allen Eltern neugeborener Kinder nach der Geburt ein Neugeborenen-Hörscreening angeboten. Ziel ist, therapiebedürftige konnatale Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, um jedem Kind eine gute Hör- und Sprachentwicklung zu ermöglichen.

Das Hörscreeningzentrum im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) stellt sicher, dass allen Neugeborenen ein Hörscreening angeboten wird und bei Kindern mit kontrollbedürftigen Befunden zeitnah weiterführende Untersuchungen durchgeführt werden, damit betroffene Kinder frühzeitig mit Hörhilfen versorgt werden können.

Zielgruppe

Geburts- und Kinderkliniken, Pädiatrische Praxen, Pädaudiologen, HNO-Praxen, Eltern Neugeborener

Kontakt

Hörscreeningzentrum
Tel.: 09131 6808-5131
E-Mail: hoerscreening@lgl.bayern.de

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