Sommerhitze bei der Arbeit:
Empfehlungen für Tätigkeiten bei sommerlichen Temperaturen in Gebäuden

Einleitung

Immer wieder klagen Beschäftigte über hohe Temperaturen an ihren Arbeitsplätzen, insbesondere während der Hitzewellen in den Sommermonaten. Oft reicht ergiebiges Stoßlüften in den frühen Morgenstunden, um die Raumtemperatur auf einem erträglichen Niveau zu halten.

Kann die Raumluft am Arbeitsplatz nicht durch kühlere Luft ausgetauscht werden, nicht ausreichend zirkulieren und befinden sich mehrere Personen oder Wärme abgebende Geräte im Raum, ist ein konzentriertes und produktives Arbeiten häufig nicht mehr möglich.

Die häufigsten Beschwerden sind Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen und Ermüdung.

Arbeitsplatz im Büro

Abbildung 1: Arbeitsplatz im Büro

Mögliche gesundheitliche Beschwerden

Der menschliche Körper ist bestrebt, seine Temperatur in einem Bereich um 37°C konstant zu halten. Unter der Einwirkung von Hitze wird der Körper sehr stark beansprucht. Wenn der Körper durch Schwitzen viel Flüssigkeit verliert, ohne dass der Mangel durch die Aufnahme einer entsprechenden Flüssigkeitsmenge ausgeglichen wird, kann es zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Folgende Symptome können durch den Flüssigkeits- und Elektrolytverlust auftreten:

  • lasse und feuchte Haut,
  • Kopfschmerzen
  • Kreislaufprobleme (teilweise mit Schwindel, Übelkeit),
  • erhöhter Puls
  • niedriger Blutdruck

Betroffene müssen unter anderem ausreichend Flüssigkeit aufnehmen, um einem Kreislaufkollaps vorzubeugen.

Bürangestellte mit Wasserglas vor Computer.

Abbildung 2: Trinken im Büro

Eine lebensbedrohliche Gesundheitsgefahr ist der Hitzschlag. Durch die Überwärmung des Körpers bis zu über 40°C gerät der Temperaturhaushalt außer Kontrolle: Es findet keine Wärmeabgabe an die Umgebung mehr statt, was zu einem Versagen lebenswichtiger Organsysteme sowie zur Schädigung von Zellen im Gehirn führen kann. Symptome eines Hitzschlags können sein:

  • hohe Körpertemperatur (>40°C),
  • heiße, trockene Haut (durch das Ausbleiben der Schweißabsonderung),
  • Krampfanfälle,
  • Bewusstseinsverlust.

Der Hitzschlag ist ein medizinischer Notfall, ein Notarzt muss sofort alarmiert werden. Bis zum Eintreffen des Notarztes müssen Betroffene an einen kühlen, schattigen Ort gebracht und der Oberkörper etwas erhöht gelagert werden, um weitere Gesundheitsschäden zu vermeiden.

Wie warm darf es sein?

Unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer müssen gemäß dem Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Absatz 3.5 "Raumtemperatur" gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen am Arbeitsplatz herrschen.

Die dazugehörige Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5) sieht vor, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen + 26°C nicht überschreiten soll. Dies gilt nicht an sog. Hitzearbeitsplätzen wie z. B. am Hochofen im Stahlwerk.

Arbeiter an Hochofen.

Abbildung 3: Hitzearbeitsplatz

Fachleute sprechen auch vom Komfortbereich der Temperaturen - bei überwiegend sitzender Tätigkeit sind dies beispielsweise 21°C bis 22°C, bei hohen Außentemperaturen nicht mehr als 26°C. Wenn körperlich gearbeitet wird, liegt der Komfortbereich niedriger.

Nach dieser ASR sind unter 4.3 an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden wirksame Schutzvorrichtungen gegen direkte Sonneneinstrahlung vorzusehen.

Die Verantwortung des Arbeitgebers

Die Verantwortung dafür, dass Arbeitnehmer/innen unter gesundheitsgerechten Bedingungen arbeiten können, trägt der Arbeitgeber gemäß seiner Fürsorgepflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Er muss die Arbeitsplätze bezüglich der gesundheitliche Gefährdungen beurteilen und Arbeitsräume so einrichten, dass die Beschäftigten in seinem Betrieb keinen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind.

Falls gesundheitliche Gefährdungen auftreten, beispielsweise durch hohe Raumtemperaturen, ist er verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen. Es sind zunächst technische, dann organisatorische und als letzte Möglichkeit personenbezogene Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Der Arbeitgeber hat sich durch die Sicherheitsfachkraft bzw. den Betriebsarzt/die Betriebsärztin fachkundig beraten zu lassen.

Maßnahmen für erträgliche Arbeitsbedingungen unter erhöhter Raumtemperatur

Als technische Maßnahmen sind bauliche Veränderungen am Gebäude möglich. Hier sind bauliche Maßnahmen wie beispielsweise wärmedämmende Fassadenverkleidungen und eine Wärmeschutzverglasung der Fenster am wirkungsvollsten.

Unter der Voraussetzung, dass geeignete Sonnenschutzmaßnahmen verwendet werden und die Außenlufttemperatur über +26 °C liegt, sollen nach ASR A3.5 beim Überschreiten einer Raum-Lufttemperatur von +26 °C zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen ergeben sich aus einer auf die jeweilige individuelle Situation angepassten Gefährdungsbeurteilung.

Insbesondere zu beachten sind hierbei Situationen, bei denen beispielsweise schwere körperliche Arbeit verrichtet wird, besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, bei der die Wärmeabgabe stark behindert ist oder wenn gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter) tätig sind. Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren.

Beispielhafte Maßnahmen bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C gemäß Gefährdungsbeurteilung:

  1. effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
  2. effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
  3. Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)
  4. Lüftung in den frühen Morgenstunden
  5. Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
  6. Lockerung der Bekleidungsregelungen
  7. Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen
  8. Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)

Bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen den Beschäftigten geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden.

Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne Entwärmungsphasen wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.

Was können Beschäftigte tun?

Messen Sie die Temperatur an Ihrem Arbeitsplatz, wenn sie Ihnen zu heiß erscheint. Anmerkung zur Lufttemperatur nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten A3.5 Nr. 4.1 (6): Gemessen wird die Lufttemperatur in einer Höhe von 0,6 m über dem Fußboden bei sitzender Tätigkeit und 1,1 m bei stehender Tätigkeit mit einem wärmestrahlungsgeschützten Thermometer in °Celsius.

Wenn während der Arbeitszeit mehr als + 26°C erreicht werden, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber bzw. an Ihren Vorgesetzten.

Informieren Sie auch die betriebliche Interessenvertretung, die Mitbestimmungs- und Initiativrechte in bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz hat.

Fragen Sie Ihren Betriebsarzt / Ihre Betriebsärztin oder die Sicherheitsfachkraft um Rat.

Schlagen Sie eine Behandlung des Themas im Arbeitsschutzausschuss vor.

Darüber hinaus: tragen Sie leichte, möglichst nicht eng anliegende Kleidung aus wärme- und feuchtigkeitsdurchlässigen Materialien.

Achten Sie darauf, viel zu trinken, aber meiden Sie gesüßte und alkoholhaltige Getränke sowie zu viel Kaffee und schwarzen Tee.

Mit freundlicher Genehmigung der Arbeitnehmerkammer Bremen

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